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Usedom: Familie will auf die Insel und geht diesen drastischen Schritt

Usedom: Familie will auf die Insel und geht diesen drastischen Schritt

Usedom Heringsdorf Greifswald Gericht Urteil Beherbergungsverbot
Wann Usedom wieder Urlauber empfangen darf, steht noch immer in den Sternen. Foto: imago images/Leo

Auf Usedom ist es nach wie vor ruhig. Zwar geht Deutschland mit den neuesten Corona-Beschlüssen einen kleinen Schritt in Richtung Lockerungen, touristische Reisen sind jedoch weiterhin nicht gestattet.

Einigen Usedom-Fans scheint so langsam die Geduld auszugehen. Um auf die Ostsee-Insel reisen zu dürfen, ist eine Familie einen drastischen Schritt gegangen.

Usedom: Besitzer von Ferienwohnung klagen

So beispielsweise eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die eine Ferienwohnung in Heringsdorf besitzt. Sie zogen jetzt sogar vor Gericht.

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Dabei wollten sie den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Doch der Antrag wurde abgelehnt.

Klares Urteil für die Insel Usedom

Das Verwaltungsgericht Greifswald stellte klar, dass Besitzer von Ferienwohnungen Gäste auch dann nicht beherbergen dürfen, wenn sie gegen Covid-19 geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind.

Das Gericht begründete das Urteil am Dienstag unter anderem damit, dass es derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.

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Das Gericht verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Deshalb bestehe insgesamt am Beherbergungsverbot keine Zweifel.

Für die Familie – und zahlreiche weitere Insel-Fans – heißt es also weiterhin: Gedulden und Zuhause bleiben! (dpa/lh)

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