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Hamburg: Frau raubte Lkw-Fahrer aus – mit dieser gefährlichen Masche legte sie ihre Opfer rein

Hamburg: Frau raubte Lkw-Fahrer aus – mit dieser gefährlichen Masche legte sie ihre Opfer rein

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Eine Frau aus Hamburg soll mehrere Lkw-Fahrer ausgeraubt haben. Foto: IMAGO / Rene Traut

Die 55-jährige Frau aus Hamburg hält den Blick gesenkt und wirkt völlig teilnahmslos, als die Staatsanwältin verliest, was ihr vorgeworfen wird. Dabei sind es krasse Taten, die die Frau sich angeblich zuschulden kommen lassen hat.

Die Angeklagte soll zwei Jahre lang in Hamburg acht Männer – überwiegend Lkw-Fahrer – mit einer gemeingefährlichen Masche ausgeraubt haben. Dafür muss sie sich nun vor dem Landgericht verantworten.

Hamburg: Frau raubte Lkw-Fahrer aus

In sieben Fällen seien ihre Opfer Berufskraftfahrer gewesen. Die Angeklagte sei immer nach dem gleichen Schema vorgegangen: Zunächst gab sie sich als harmlose, hilfsbereite Passantin aus.

So beispielsweise, als sie an einen türkischen Lkw-Fahrer „herantrat, mit dem Zeugen mitgebrachte Speisen und Getränke konsumierte“, so die Staatsanwältin.

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In einem anderen Fall habe sie einen Fahrer am Busbahnhof Veddel angesprochen. Die beiden sollen sich Bier an einem Kiosk gekauft und die Getränke im Lkw getrunken haben.

Bei einer anderen Gelegenheit klopfte sie an die Tür eines polnischen Lasters „und behauptete, dass sie friere, woraufhin der Fahrer sie in die Führerkabine einließ, wo sie gemeinsam mit ihm mitgebrachten Whiskey konsumierte.“

Hamburg: Getränke mit Schlafmittel versetzt

Was für die Fahrer nach einem gemütlichen, gemeinsamen Trinken aussah, hatte fatale Folgen. Denn immer soll die Angeklagte die Getränke ihrer Opfer mit einem Schlafmittel versetzt haben, sodass diese nach kurzer Zeit wegdämmerten.

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So konnte die 55-Jährige „entsprechend ihrem Tatplan“ die Besitztümer ihrer Opfer durchsuchen und Wertgegenstände sowie Bargeld an sich nehmen.

Handys, Tablets, Kreditkarten und Geldbörsen soll die Angeklagte geklaut haben.

„Hinterlistige Überfälle“ in Hamburg

Für die Opfer folgte meist erst am nächsten Tag das böse Erwachen. Detailliert beschreibt die Staatsanwältin die „hinterlistigen Überfälle“. Einer davon nahm ein besonders übles Ende.

Der Mann „fiel durch Fahren in starken Schlagenlinien auf“. Die Polizei hielt ihn und stellte fest, dass der Lkw-Fahrer sich nicht einmal mehr alleine auf den Füßen halten konnte.

Opfer in Krankenhaus in Hamburg behandelt

Mit einem Rettungswagen musste er damals ins Krankenhaus gebracht werden. „Wo er in Folge der Intoxikation zwei Tage, zunächst auf der Intensivstation, behandelt werden musste“. Das hätte ein böses Ende nehmen können.

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Nachdem die Anklage verlesen worden ist, machen der Richter und der Verteidiger auf ein Problem im Prozess aufmerksam.

Kaum Zeugen vor Ort in Hamburg

„Ich gehe davon aus, dass nicht alle Zeugen greifbar sind“, räumt der Verteidiger ein. Damit hat er recht: Gerade einmal zwei der Opfer halten sich momentan in Deutschland auf. Die übrigen seien in ihren Heimatländern oder unterwegs, müssten also erst einmal per Video zugeschaltet werden.

Ein Zeuge sei zudem weder schriftlich noch telefonisch zu erreichen. Die vom Gericht beauftragte Dolmetscherin berichtet von zahlreichen erfolglosen Versuchen. Da schaltet sich plötzlich die Angeklagte ein: „Es muss nicht sein!“.

Was sie damit meint, wird kurz darauf durch eine Erklärung ihres Verteidigers klar. Die 55-Jährige gesteht ihre Taten. „Die Vorwürfe sind zutreffend“, heißt es von ihrem Anwalt.

Frau aus Hamburg gesteht

Dass sie mit ihren Opfern zusammen speiste und trank sei richtig – und auch, dass sie ihnen dabei das Schlafmittel Diazepam untermischte. Und anschließend die „Möglichkeit, Gegenstände zu entweden“ nutzte.

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Sie bedauere die Taten, insbesondere den Fall, bei dem der Lkw-Fahrer im Krankenhaus behandelt werden musste. „Das hatte sie niemals gewollt“, betont der Verteidiger. Die Angeklagte nickt energisch.

Wegen ihres Geständnisses sieht das Gericht davon ab, die Zeugen aus dem Ausland vorzuladen. Zu den genaueren Tatumständen will sich die 55-Jährige, beziehungsweise ihr Verteidiger, erst in einer der nächsten Sitzungen äußern, nachdem beide sich noch einmal eingehen beraten konnten.