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Fehmarn: Urlauber entdecken Schild und wissen nicht weiter – „Noch nie gesehen“

Fehmarn: Urlauber entdecken Schild und wissen nicht weiter – „Noch nie gesehen“

Fehmarnsundbrücke
© picture alliance/dpa | Frank Molter

Fehmarn: So schön ist die Sonneninsel

Fehmarn ist die drittgrößte Insel Deutschlands. Die Ostseeinsel liegt in Schleswig-Holstein und ist ein beliebtes Reiseziel für Urlauber. Mit Lübeck und Kiel liegen zwei Großstädte zirka eine Autostunde entfernt.

Welcher Autofahrer auf Fehmarn soll da noch durchsteigen?

Ein Verkehrsschild auf der Insel sorgt derzeit für große Verwirrung, denn auf den ersten Blick ist überhaupt nicht zu erkennen, was darauf gemeint ist. Es geht nämlich um eine Besonderheit auf Fehmarn.

Fehmarn: Kompliziertes Schild auf der Insel

Ein großes „P“ für „Parken“ ist darauf zu sehen, darunter ein Pkw und ein Motorrad. Das alles ist noch keine wirkliche Hürde, erst dann wird es kompliziert.

Denn wiederum ein Stück weiter unten ist ein Schild mit der Aufschrift „gebührenpflichtig“ angebracht, es ist durchgestrichen, sowie ein weiteres mit der Uhrzeit: 10 bis 18 Uhr.

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Das ist Fehmarn:

  • Fehmarn ist nach Rügen und Usedom die drittgrößte Insel Deutschlands
  • Es ist die einzige Ostsee-Insel Schleswig-Holsteins
  • Die Fehmarnsundbrücke, die Fehmarn mit dem Festland verbindet, ist 963 Meter lang
  • Fehmarn zählt rund 12.600 Einwohner
  • Auf der Insel gibt es vier Naturschutzgebiete
  • Der 17,6 Kilometer lange Fehmarnbelttunnel soll Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden; die Eröffnung ist für 2029 geplant

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So fragt eine Urlauberin aus Nordrhein-Westfalen: „Bedeutet das Schild 10-18 Uhr, dass man generell nur in der Zeit parken darf, oder dass es in der Zeit kostenpflichtig ist und ab 18 Uhr generell parken untersagt? Ich schätze mal, dass man ab 18 Uhr trotzdem parken darf aber ist nicht kostenpflichtig ist. Gehe ich da richtig in der Annahme?“

Fehmarn: Parken auch nach 18 Uhr?

Sie wisse, dass das „gebührenpflichtig“-Schild durchgestrichen sei, weil die Parkplätze im Winter kostenlos seien. Deswegen wurde der Klebestreifen rübergezogen, im Sommer wird er wieder abgenommen.

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Die Frage, die sich also noch stellt: Herrscht generell nach 18 Uhr ein Parkverbot? „So ist es nämlich an der Nordsee, oft jedoch erst ab 22 Uhr“, schreibt die Urlauberin aus dem Westen. Sie sei mit älteren Menschen unterwegs und wenn sie nach 18 Uhr nicht mehr parken dürfe, könne sie mit denen in der Umgebung nicht mehr essen. Der Fußmarsch wird zu lang.

Tatsächlich ist es so, dass im Sommer, wenn auch die Tagestouristen zu den Stränden strömen, zwischen 10 und 18 Uhr gebührenpflicht auf den Parkplätzen herrscht. Parken darf man dort, egal ob im Sommer oder Winter, auch nach 18 Uhr noch. „Rein theoretisch können sie sich da 24 Stunden am Stück hinstellen“, stellt ein Mann klar.

Fehmarn: Trotzdem mit Parkscheibe?

Verwirrung gibt es auch darum, ob im Winter, wenn keine Gebührenpflicht herrscht, trotzdem eine Parkscheibe ins Auto gelegt werden muss.

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In der Stadtverordnung von Fehmarn heißt es allerdings, dass eine gut lesbar angebrachte Parkscheibe lediglich in der gebührenpflichtigen Parkzeit benötigt wird. Oder wenn das Auto vor dem Beginn dieser Zeit abgestellt wurde und um 10 Uhr immer noch dort steht.

Die Frau kann also im Winter rund um die Uhr ganz unbesorgt parken ohne etwas zu bezahlen oder zu beachten. (rg)