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Hamburg: Polizei macht klare Ansage an Querdenker – diese Maßnahme macht es deutlich

Hamburg: Polizei macht klare Ansage an Querdenker – diese Maßnahme macht es deutlich

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Tausende Menschen sind in Hamburg zuletzt auf die Straße gegangen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Foto: picture alliance /

Je strenger die Beschränkungen, desto lauter der Protest: In letzter zeit zieht es immer mehr Menschen in Hamburg auf die Straße, die gegen die aktuellen Corona-Beschränkungen demonstrieren.

Die Stadt Hamburg und die Polizei sind in Alarmbereitschaft (MOIN.DE berichtete) und haben deshalb nun eine klare Entscheidung getroffen, die auch kleinere Protest-Märsche betrifft. Ein eindeutige Ansage an die Demonstranten.

Hamburg: Hier drohen empfindliche Strafen

Impfgegner und Protestler gegen die geltenden Corona-Maßnahmen gehen nicht immer in großen Gruppen mit tausenden Teilnehmern auf die Straße.

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Über die sozialen Medien werden häufig sogenannte „Spaziergänge“ organisiert, um gegen die bestehenden Verordnungen zu protestieren. In der Vergangenheit traten so schon Rechtsradikale und Querdenker demonstrativ ohne Masken auf.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Das ist generell nicht verboten. Demonstrationen müssen jedoch vorher angemeldet werden. Entscheidend sind dabei die „Merkmale einer gemeinsamen Meinungskundgabe“, wie es im Behörden-Jargon heißt. Dabei ist es unerheblich, ob die Demonstration schweigend oder lautstark stattfindet.

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Wie die Hamburger Polizei nun bekanntgab, betrachtet sie nun die „Spaziergänge“ der Protestler als „Veranstaltungen mit Demonstrationscharakter“. Das klingt sehr formal, ist aber eine klare Ansage. Man könnte auch sagen: eine Drohung.

Das bedeutet, dass die Gruppen, auch wenn sie klein sind, die „Spaziergänge“ innerhalb einer gesetzlichen Frist anmelden müssen.

Dazu gilt die Maskenpflicht; getragen werden muss eine medizinische Maske, idealerweise eine FFP2-Maske.

Zuletzt macht die Hamburger Sicherheitsbehörde deutlich, das die „Leitung einer nicht angemeldeten Versammlung“ eine Straftat darstelle.

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Somit müssen die Urheber der stillen Proteste in Hamburgs Stadtvierteln mit harter Strafverfolgung rechnen, sollten sie sich nicht an bestehende Gesetze halten.

Ein klarer Schritt, der auch aufzeigt, an wie vielen Stellen es derzeit in der Hansestadt brodelt. (wip)