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Bremen: Ukraine-Helfer bekommen widerliche Post zugeschickt – es bleibt nicht die einzige üble Aktion

Bremen: Ukraine-Helfer bekommen widerliche Post zugeschickt – es bleibt nicht die einzige üble Aktion

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Schock bei einer Hilfsorganisation für Ukraine-Flüchtlinge in Bremen (Symbolfoto). Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Die Mitarbeiter einer Hilfsorganisation in Bremen konnten ihren Augen kaum glauben, als sie am Dienstag einen Brief bekamen. Denn es war keine gewöhnliche Post – der Inhalt schockierte die Helfer nachhaltig.

Sofort riefen sie in Bremen Hilfe – Spezialisten, bestehend aus Feuerwehr und Polizei, mussten die Substanz im Innern der üblen Sendung untersuchen.

Bremen: Schreck bei der Hilfsorganisation

Bei einer Bremer Hilfsorganisation ist ein Brief mit einem verdächtigen Pulver und einem prorussischen Schreiben mit dem „Z“-Symbol eingegangen.

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Wie die Polizei in der Hansestadt am Mittwoch mitteilte, unterstützt die betroffene Organisation Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen auf.

Der Brief ergriff demnach Partei für Russland und enthielt der Polizei zufolge das „Z“-Symbol, das in Russland als Zeichen der Zustimmung für den Krieg gegen die Ukraine dient. Die Substanz wurde nach Untersuchung als unbedenklich eingestuft.

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Das ist Bremen:

  • Die Stadtgemeinde Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen
  • Zu dem Zwei-Städte-Staat gehört noch die 53 Kilometer nördlich gelegene Stadtgemeinde Bremerhaven
  • Die Stadt Bremen ist die elftgrößte Stadt in Deutschland
  • Sie liegt zu beiden Seiten der Weser, etwa 60 Fluss-Kilometer vor deren Mündung in die Nordsee

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Bremen: Solche Vorfälle gab es schon an mehreren Orten

In Deutschland gab es schon mehrere Vorfälle mit „Z“-Symbolen. So wurden in der Nacht zum Montag im niedersächsischen Hildesheim zwei Autos von ukrainischen Kriegsflüchtlingen von unbekannten Tätern damit beschmiert (Unser Partnerportal News38 berichtete).

Deutsche Sicherheitsbehörden wollen gegen das Symbol vorgehen. Nach ihren Angaben kann die Verwendung strafbar sein, wenn ein Bezug zum russischen Angriffskrieg vorliegt. Nach deutschem Recht ist die „Billigung“ von Angriffskriegen verboten.

Die Bremer Polizei kündigte zugleich an, einen Zusammenhang mit einer bereits seit längerem andauernden Serie von Bedrohungen mit Pulverbriefen sowie gefährlichen Vorfällen auf Bremer Spielplätzen zu prüfen.

Seit 2019 gingen schon mehr als 30 entsprechende Schreiben mit Hassbotschaften bei Parteien, Behörden und Institutionen wie der Bürgerschaft ein. Das Pulver erwies sich stets als harmlos.

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Die Polizei geht außerdem davon aus, dass der Täter oder die Täterin im Jahr 2020 mehrfach gefährliche Gegenstände wie Messer auf Bremer Spielplätzen platzierte.

Sie waren etwa mit Klebeband so angebracht, dass sich spielende Kinder hätten verletzten können. Die Polizei richtete eine Sonderkommission ein, um beide Serien aufzuklären. (dpa/mae)