Veröffentlicht inNorddeutschland

Nordsee: Kreuzfahrt-Dampfer bringt mächtig Ärger ein – „Rechtliche Schritte“

Nordsee: Kreuzfahrt-Dampfer bringt mächtig Ärger ein – „Rechtliche Schritte“

Nordsee.jpg
Das neue Kreuzfahrt-Schiff „Disney Wish”. Foto: picture alliance/dpa

Nach der Schiffsüberführung der „Disney Wish“ über die Ems in die Nordsee Ende März (MOIN.DE berichtete), erwägt der Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) jetzt eine Klage gegen die Genehmigungsbehörde.

Ursprung des Ärgers: Die Ems musste aufgestaut werden, um den Kreuzfahrtriesen der Meyer Werft in die Nordsee zu bekommen. Laut Nabu könnten dabei möglicherweise zahlreiche Gelege von brütenden Vögeln, vor allem Graugänsen, zerstört worden sein.

Kreuzfahrt-Ärger an der Nordsee

Derzeit prüfe man, inwieweit bewusst gegen das Tötungsverbot von Wildtieren verstoßen worden sei, sagte ein Nabu-Sprecher am Freitag in Hannover zu einem entsprechenden Bericht des NDR.

+++ Kiel: Traditionssegler ist zurück – auf ihm lebten monatelang Schüler +++

„Mögliche rechtliche Schritte würden sich gegen die Genehmigungsbehörde richten.“ Das wäre der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

—————

Das ist die Nordsee:

  • die Nordsee ist ein Randmeer des Atlantischen Ozeans
  • die Nordsee ist ein wichtiger Handelsweg und dient als Weg Mittel- und Nordeuropas zu den Weltmärkten
  • die Fläche beträgt 570.000 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 700 Meter tief

—————

Bei der Prüfung müsse herausgefunden werden, ob sich die Hinweise bestätigen, dass die vereinbarte maximal zulässige Stauhöhe überschritten worden ist.

+++ Camping-Fans rasten aus – dieser Platz ist der absolute Wahnsinn +++

Nordsee: So argumentieren die Naturschützer

„Unabhängig davon gilt selbstverständlich, dass vor einem Anstau in der Brutzeit behördlicherseits alles getan werden muss, um ein Verlust von Gelegen zu verhindern“, hieß es weiter. Die aktuell hohe Zahl an brütenden Vögeln sei den Behörden bekannt gewesen.

——————-

Mehr von der Nordsee:

——————-

Ein Anstau Ende März dürfe künftig nur erfolgen, wenn vorher das Risiko für Brutverluste minimiert worden sei oder das Brutgeschehen aufgrund der Witterungsverhältnisse erst später beginne, sagte der Nabu-Sprecher. (dpa/rg)