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Camping: Vorsicht! Was hier angeboten wird, ist ein böser Reinfall

Camping: Vorsicht! Was hier angeboten wird, ist ein böser Reinfall

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Interessenten, die ein Wohnmobil mieten oder kaufen wollen, schlendern über einen Parkplatz. Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz

Mit dem Start der Urlaubssaison steigt aktuell auch die Nachfrage nach Camping-Fahrzeugen – was wiederum für explodierende Preise sorgt. Käufer von Wohnmobilen gaben laut ADAC 2021 rund 55.000 Euro für ein neues Modell und 25.000 Euro für ein gebrauchtes Fahrzeug aus.

Angebote, die auf Portalen im Internet mit Camping-Wohnmobilen für 10.000 oder 15.000 Euro locken, sollten dreifach unter die Lupe genommen werden. Sind diese Preise überhaupt tragbar?

Miese Camping-Betrugsmaschen locken Urlauber

Leider ist der Haken immer wieder eine Betrugsmasche. Und davon gibt es viele. Kontaktiert ein Interessent beispielweise den Verkäufer eines günstigen Modells, antwortet dieser, das Fahrzeug könne sofort übernommen werden, stehe aber in Ausland. Für die Überführung brauche es einen Vorschuss. Nachdem dieser gezahlt wurde, erfolgt dann das böse Erwachen für den Käufer: weil nichts mehr passiert.

„Im Marketplace stehen etliche Fake-Angebote, zum Teil gleiches Fahrzeug, anderes Profil“, heißt es von einem Mann auf Facebook. Dort wollen die Camping-Fans ein Fake-Angebot ausgemacht haben: Ein gut erhaltenes Wohnmobil für unter 15.000 Euro. „Wer glaubt denn an den Preis??? Der ist ja mal absolut nicht realistisch“, heißt es in den Kommentaren.

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Laut der Camping-Fans seien auch schon mehrere ihnen bekannte Menschen auf die eine oder andere Masche reingefallen. Es heiße bei einem billigen Angebot zum Beispiel gerne auch mal, die Abschleppkosten nach Deutschland müssten im Voraus übernommen werden. Wer gutgläubig auf sein Traum-Schnäppchen hofft, zahlt diese angeblichen Abschleppkosten und steht anschließend vor dem Nichts.

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Camping-Urlaub angesagt wie nie – das steckt dahinter:

  • Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform.
  • In den meisten Ländern Europas ist Camping außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.
  • Über zehn Millionen Deutsche betreiben ab und zu Camping oder Caraving, fast zwei Millionen sogar häufig.
  • Besonders beliebt bei den Deutschen für einem Campingurlaub ist das eigene Land, gefolgt von den wärmeren Mittelmeerländern Italien und Frankreich.
  • 2020 gab es in Deutschland 2.862 Campingplätze mit einer Anzahl von etwa 209.000 Stellplätzen.
  • Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden auf deutschen Campingplätzen etwa 34 Millionen Übernachtungen gezählt.
  • Davon waren etwa 2,2 Millionen Übernachtungen von ausländischen Gästen. Die Hälfte dieser Übernachtungen wurde dabei von Niederländern getätigt, gefolgt von Gästen aus der Schweiz und aus Belgien.
  • Etwa sieben Prozent der Ausländer wählen bei einem Besuch in Deutschland einen Campingplatz als Unterkunftsform.

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Camping: Diese Masche ist besonders fies

Und es ist längst nicht das Ende der Fahnenstange an Camping-Betrugsmaschen. Ein Team vom ZDF-Magazin „Wiso“ und die Redaktion von „promobil“ recherchierten zur Unterschlagung von Reisemobilen. Eine besonders perfide Masche, die so funktioniert:

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„Ein Reisemobil wird ganz regulär angemietet, dann allerdings während der Mietzeit mit gefälschten Papieren versehen – und einfach weiterverkauft. Juristisch ausgedrückt: Eine fremde bewegliche Sache wird aus der Obhut seines Eigentümers entfernt und an einen gutgläubigen Käufer veräußert.“

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Verständlicher macht es ein Beispiel: Ein Betrüger mietet ein Wohnmobil bei einer Vermietung an und verkauft es dann während der Anmietung mit gefälschten Papieren an irgendjemanden weiter. Sobald dieser Jemand dann mit den gefälschten Papieren zur Ummeldung geht, fällt der Betrug auf. Zu spät.

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Besonders doof ist das Ganze für den Vermieter: Denn in einem Urteil der Staatsanwaltschaft Lübeck entschied diese, dass derjenige, der das Wohnmobil von dem Betrüger kaufte, das Fahrzeug behalten dürfe. Der Betrogene Vermieter erhielt es nicht zurück!

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Zurückbekommen hätte er es nur, wenn es sich um einen Diebstahl handelte. In dem Fall war es aber eine Unterschlagung und derjenige, der das Wohnmobil kaufte, rechtlich gesehen der Eigentümer.

Wer sein Wohnmobil privat vermietet, sollte es also unbedingt gegen Unterschlagung versichern! (rg)