Hamburg. Was Rainer Hubert S. vorgeworfen wird, klingt wie die Handlung eines krassen Kriminalfilms. Der 72-Jährige soll in Hamburg über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein angebliches Medikament hergestellt und an zahlreiche Ärzte und Heilpraktiker verkauft haben.
Und das nicht nur in Hamburg: Der Molekularbiologe soll das Arzneimittel unter anderem auch in die Schweiz, nach Thailand und die Niederlande versendet haben. Besonders dreist: Dabei mussten die Abnehmer angeblich ein Formular ausfüllen, in dem sie erklärten, das Medikament selbst hergestellt zu haben.
Hamburg: Angeklagt in 400 Fällen
Teilnahmslos sitzt der 72-Jährige im Sitzungsaal des Landgerichts Hamburg und schlägt den Blick nieder. Der grauhaarige Senior wirkt geistesabwesend.
Dabei soll er sich sage und schreibe 400 Verbrechen zu Schulden kommen lassen und im großen Stil gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen haben.
Prozess in Hamburg von großem Interesse
Der Prozess ist von großem Interesse: Vor Beginn der Verhandlung sammeln sich Journalisten vor dem Saal, Fotografen und Kamerateams sind gekommen.
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Dem 72-jährigen Molekularbiologen wird vorgeworfen, als Geschäftsführer der M.-GmbH das Medikament GcMAF produziert zu haben. Es handelt sich dabei um ein Protein, das auch im menschlichen Körper vorkommt und Makrophagen aktivieren soll.
Hamburg: „Mittel zur Behandlung von Krebserkrankungen“
Diese gehören zum Immunsystem und helfen dem Körper unter anderem, Tumorzellen zu erkennen und zu zerstören. Reiner Hubert hat das Medikament laut Anklage als „Mittel zur Behandlung von Krebserkrankungen“ bezeichnet.
Die Wirksamkeit von GcMAF ist jedoch umstritten. „Wirkung und Zubereitung des Arzneimittels und seiner Inhaltsstoffe sind in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt“, liest die Staatsanwältin vor.
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Auch das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheitswesen stellt Wirksamkeit und Sicherheit des Mittels in Frage. Trotzdem dürfen Ärzte und Heilpraktiker das Mittel herstellen und ihren Patienten verabreichen.
Hamburg: Angeklagter soll sich dreister Masche bedient haben
Doch der Angeklagte besitzt weder über eine Zulassung als Arzt noch über eine sonstige Genehmigung zur Herstellung von Medikamenten. Diese Hürde soll er mit einer heimtückischen Masche umgangen sein.
Indem er bei entsprechenden Bestellungen „Formulare ausfüllen und unterzeichnen ließ, mit denen den zuständigen Behörden wahrheitswidrig erklärt wurde, dass diese Ärzte und Heilpraktiker das Medikament in eigener Verantwortung hergestellt hätten“, heißt es in der Anklage.
Landgericht Hamburg verließt die Anklage
Damit soll er eine Zulassung für das selbst hergestellte Mittel umgangen und die Behörden in die Irre geführt haben – und das in 400 Fällen.
Nach und nach verließt die Staatsanwältin jeden einzelnen davon. Sie führt genauestens aus, zu welchem Zeitpunkt zu welchen Mengen und an welchen Mediziner das GcMAF versendet worden sein soll.
Zuhörer verlassen den Saal in Hamburg
Dabei wird klar: Die Besteller sind auf der ganzen Welt verteilt und viele von ihnen Stammkunden. Deshalb schlägt ein Verteidiger nach einer Weile vor, das „Mammutprogramm“ abzukürzen, indem sich Anwältin bei der Adresse auf die jeweilige Stadt und das Land beschränke.
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Das Prozedere zieht und zieht sich. Über eine Stunde ist bis dahin bereits verstrichen, die Zuhörer und Reporter haben ALLESAMT den Saal verlassen.
Hamburg: „Beachtliche Konzentrationsleistung“
Obwohl die Staatsanwältin mit der gekürzten Variante fortfährt, dauert es zwei Stunden, bis die Anklageschrift vollständig verlesen ist. Zwei Stunden, die die Dimensionen der Straftaten deutlich werden lassen.
Insgesamt soll der 72-Jährige eine unfassbare Summe von 1.944.360 Euro von seinen Kunden erhalten haben.
Der Richter konnte den Saal im Vergleich zu den Zuhörern nicht verlassen, er lobt die „beachtliche Konzentrationsleistung“ der Anwältin.
Der Angeklagte lässt weiterhin keine Gefühlsregungen erkennen. Seine Aussage zu den mehr als umfangreichen Vorwürfen wir erst am nächsten Verhandlungstag zu hören sein.
MOIN.DE war auch dabei, als sich im Januar zwei Brüder vor dem Landgericht Hamburg verantworten mussten. Sie sollen einen anderen Mann bewusstlos geprügelt und ihm lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben. Mehr dazu erfährst du >>> hier.