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Zu früh gefreut! Rundfunkbeitrag trifft auch viele Camping-Urlauber

Camping und Rundfunkbeitrag: Wann Wohnwagen beitragspflichtig sind und wie sich Camper bei Nebenwohnsitzen befreien lassen können.

© IMAGO/Daniel Kubirski

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Wohnwagen sind für viele wie zweite Wohnungen, doch beim Thema Rundfunkbeitrag gibt es Unsicherheiten. Ob die Zahlung erforderlich ist, hängt davon ab, wie der Wohnwagen genutzt wird – als Urlaubsgefährt oder als fester Wohnsitz auf einem Campingplatz. Wer sich vor dem Camping informiert, kann unnötige Kosten vermeiden.

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Camping und Rundfunkbeitrag: Was gilt?

Wohnwagen sind für viele Camper wie kleine Wohnungen, oft sogar mit Fernseher ausgestattet. Doch ob fürs Camping ein Rundfunkbeitrag anfällt, hängt von der Nutzung des Wohnwagens ab. Laut der Verbraucherzentrale Bayern müssen Camper keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn der Wohnwagen ausschließlich für Urlaubsreisen genutzt wird und nicht dauerhaft auf einem Campingplatz steht.

Anders sieht es aus, wenn ein Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt ist und dort als primärer Wohnsitz gemeldet wird. In diesem Fall gilt der Wohnwagen als Wohnung, und die Bewohner sind beitragspflichtig.

Fachleute erklären hinsichtlich Camping: „Ist der Verbraucher in diesem Fall melderechtlich am Campingplatz erfasst, wie es bei Dauercampingplätzen häufig der Fall ist, dann gilt der Wohnwagen als Wohnung“. Damit entfällt die Ausnahme, wie sie bei reinem Urlaubsgebrauch greift. Für Dauercamper bedeutet das, sie müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen – egal, ob sie regelmäßig fernsehen oder nicht.

GEZ für Nebenwohnungen

Wer seinen Wohnwagen als Nebenwohnsitz nutzt, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der Beitragspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass der Camper bereits für seinen Hauptwohnsitz in Deutschland Rundfunkbeitrag zahlt. Verbraucher müssen die Befreiung jedoch selbst beantragen – und das binnen drei Monaten nach Einzug in die Nebenwohnung.


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Die Verbraucherzentrale warnt gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“: „Nebenwohnungen sind nicht automatisch beitragsfrei.“ Vergessen Camper den Antrag, können Nachforderungen entstehen, falls jemand den Wohnwagen als „Wohnraum“ meldet. Für passionierte Camping-Fans bedeutet das: Frühzeitig informieren und Anträge stellen, um hohe Kosten zu vermeiden. Wer seinen Wohnwagen nur gelegentlich für Campingtrips nutzt, bleibt hingegen von der Beitragspflicht verschont.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.