Veröffentlicht inNorddeutschland

Massen-Tötung! Geflügelpest auf Sylt und Föhr ausgebrochen

Geflügel-Alarm an der Küste! Ab sofort gilt Stallpflicht für Hühner & Co. auf Sylt, Föhr und weiteren Risikogebieten – die Behörden wollen die Pest stoppen.

Schild Geflügelpest Sperrbezirk. Foto: IMAGO/Steinach

Ab sofort gilt eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe in den Küstenregionen, auf den Inseln wie Sylt und Föhr, Halligen und in weiteren Risikogebieten.

Diese Regel betrifft alle Betriebe in diesen Zonen, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Ziel ist, die Ausbreitung der Geflügelpest auf Sylt und Co. zu verhindern.

Stallpflicht auf Sylt und Föhr

In zwei Geflügelbetrieben in Nordfriesland wurde die Geflügelpest festgestellt. Auf Sylt und Föhr mussten rund 180 Mastgänse getötet werden. Zusätzlich starben bereits etwa 160 Tiere an der Krankheit. Der Kreis Nordfriesland meldete diese traurigen Entwicklungen, die strengere Maßnahmen notwendig machen.

Der Kreis Nordfriesland hatte bereits Mitte Oktober Betriebe mit mehr als 500 Tieren dazu verpflichtet, die Tiere in geschlossenen Ställen zu halten. Die neue Stallpflicht umfasst nun alle Geflügelbetriebe in der Küstenregion und auf Sylt. Anderswo im Kreis gilt diese Pflicht für Betriebe ab 50 Tieren, so der „NDR„.


Mehr News:


Sylt steht durch die neue Regelung besonders im Fokus. Ziel ist, die Verbreitung der Krankheit in der Region zu verhindern. Auch andere Inseln wie Föhr sind betroffen. Besonders für Sylt fordert die Situation ein schnelles und konsequentes Eingreifen, um weiteren Tierverlust zu vermeiden.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.