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Lübeck: Mann kommt zum zweiten Mal ins Wahllokal – und dreht vollkommen durch

Lübeck: Mann kommt zum zweiten Mal ins Wahllokal – und dreht vollkommen durch

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Vor einem Wahllokal in Lübeck ist es am Wahlsonntag zu turbulenten Szenen gekommen (Symbolbild). Foto: imago images/Seeliger

Man muss sich langsam wirklich fragen, was in manche Menschen gefahren ist. Erst kürzlich kam es in Idar-Oberstein zu einem schrecklichen Vorfall, bei dem ein Tankstellen-Mitarbeiter von einem Mann ermordet wurde, weil dieser ihn auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Nun hat es auch in Lübeck mehrere Personen gegeben, die offensichtlich ganz bewusst nicht bereit sagen, sich an einfachste Regeln zu halten.

Passiert war das Ganze am Wahlsonntag. Die Attacken verliefen zum Glück alle glimpflich. Laut Polizei mussten in Lübeck und im Kreis Ostholstein mehrere Einsätze in Zusammenhang mit der Wahl gefahren werden. „In und um die Wahllokale kam es zu Streitigkeiten und Beleidigungen“, sagt Sprecher René Saalfeld.

Lübeck: Mann wollte doppelt wählen

Brisant war ein Vorfall, der sich in einem Wahllokal in St. Gertrud ereignete.

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Dort versuchte ein 55 Jahre alter Lübecker laut Polizei gleich zwei Mal seine Stimme abzugeben – was natürlich verboten ist, wie eigentlich jeder weiß. Insbesondere in einem so fortgeschrittenen Alter.

Nachdem der Mann bereits um 9 Uhr gewählt hatte, betrat er das Wahllokal gegen 15 Uhr erneut, um seine Stimme ein weiteres Mal abzugeben.

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Das ist Lübeck:

  • Flächenmäßig ist Lübeck die größte Stadt Schleswig-Holsteins
  • Das geschlossene Stadtbild wurde 1987 von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt
  • Die Hansestadt zählt 1800 denkmalgeschützte Gebäude
  • Lübeck zählt rund 220.000 Einwohner

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Als ein Wahlhelfer das bemerkte und dem 55-Jährigen sagte, dass das nicht erlaubt sei, soll er begonnen haben, lautstark zu pöbeln. Erst als der Mann bemerkte, dass die Polizei verständigt wurde, verließ er fluchtartig das Wahllokal.

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Lübeck: Pöbeleien wegen Maskenpflicht

In den Wahlbüros in Eutin und Süsel kam es zudem zu zwei Einsätzen für die Beamten, bei denen jeweils eine Person sich weigerte, den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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In einem Fall wurden die anwesenden Wahlhelfenden beleidigt. Noch Schlimmeres passierte zum Glück nicht. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (rg)