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Schleswig-Holstein: Gericht entscheidet – DAS ist jetzt trotz Corona wieder möglich

Schleswig-Holstein: Gericht entscheidet – DAS ist jetzt trotz Corona wieder möglich

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Foto: imago images/Jan Huebner

Kosmetik- und Nagelstudios, Friseure und Massagepraxen – in Schleswig-Holstein dürfen im Zuge der Corona-Lockerungen viele Betriebe wieder öffnen.

Einer Branche ist in Schleswig-Holstein die Wiedereröffnung zunächst untersagt worden.

Schleswig-Holstein: Branche klagt vor Gericht

Die Rede ist von Tattoo-Studios. Zwei Betreiber eines Ladens haben beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein einen Eilantrag gegen die Corona-Beschränkungen gestellt.

Der Gericht hat dem Studio Recht gegeben. Nach dem Beschluss der Richter greifen die Corona-Bestimmungen „in nicht gerechtfertigter Weise“ in die Berufsübungsfreiheit ein.

Tattoo-Studios dürfen öffnen

Weiterhin bestehe kein Grund, Tattoo-Studios anders zu behandeln als Kosmetik- oder Nagelstudios, die außerhalb des Gesichtsbereichs wieder tätig sein dürfen.

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Damit dürfen Tattoo-Studios in Schleswig-Holstein offiziell den Betrieb wieder aufnehmen – solange sie nicht im Gesicht stechen. (dap/lh)