Der Monsieur Cuisine ist eine beliebte Alternative zur teuren Küchenmaschine von Vorwerk. Für nur 450 Euro statt 1.550 Euro kann der Thermomix-Abklatsch für viele Lidl-Kunden alles, was sie sich von solch einem Gerät wünschen.
Doch was, wenn dies nicht der Fall ist? Wir haben mit einer Kundin gesprochen, die über mehrere Monate Probleme mit ihrem Monsieur Cuisine hatte. Lidl konnte diese nicht beheben, schließlich verlangte sie ihr Geld zurück. Doch dann wurden ihr 100 Euro vom Kaufpreis abgezogen. Warum? Ist das rechtens? Wir haben sowohl bei Lidl als auch bei der Verbraucherzentrale nachgefragt. Das Ergebnis kommt überraschend.
Kundin: „Maßlos enttäuscht von Lidl“
„Ich bin maßlos enttäuscht von Lidl!“, beschwerte sich die Kundin vor einigen Tagen zunächst auf Facebook und später gegenüber unserer Redaktion. Im Dezember 2024 bestellte sie sich einen Monsieur Cuisine, doch schnell ging die Küchenmaschine kaputt. „Dieses Gerät war innerhalb von drei Monaten drei Mal in Reparatur!“
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Es war immer derselbe Fehler: Beim Dampfgaren überhitzte das Gerät und schaltete sich von selbst ab. Der Kundenservice tauschte Teile aus, doch das Problem bestand weiterhin. Die Kommunikation mit Lidl hätte sich eh schon „gezogen“ und die Kundin hatte irgendwann „die Schnauze voll“. Am Ende hieß es dann: Neugerät oder Geld zurück. „Da ich kein Vertrauen mehr hatte, entschied ich mich für die Geldzurückgabe“, schilderte die Kundin ihre Beweggründe.
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Doch dann kam der Downer: Mit Hinweis auf die AGB des Discounters und auf § 346 BGB wurden ihr etwa 100 Euro vom Kaufpreis abgezogen. Sie erhielt nur circa 360 Euro zurück. Der Grund: „Nach dem erfolgten Rücktritt vom Kaufvertrag von Ihrer Seite und der Ablehnung der Zusendung eines Ersatzgerätes ist eine Erstattung nicht in Höhe des Kaufpreises zulässig.“ Da sie vom Vertrag zurückgetreten ist, muss sie die empfangenen Leistungen zurückgewähren und den gezogenen Nutzen herausgeben. Der wird ihr vom Originalpreis abgezogen.
Lidl und Verbraucherzentrale stellen klar
Die Kundin war vor den Kopf gestoßen. „So handhabt Lidl es also mit den 2 Jahre Gewährleistung plus Herstellergarantie! Dabei habe ich die Küchenmaschine kaum im Betrieb nehmen können, da dieser Defekt ja schon nach wenigen Wochen vorhanden war. Fühle mich maßlos abgezockt und hätte Lidl so nicht eingeschätzt!“
Tatsächlich hat Lidl aber im Rahmen der Gesetzgebung gehandelt, wie uns Karolina Wojtal, Co-Leiterin Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, erklärt. „Bei einer Ersatzlieferung muss das mangelhafte Produkt zurückgesendet werden. Es entstehen keine Kosten für den Kunden. Anders in diesem Fall, in dem die Kundin vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Rechtsfolgen ergeben sich dann aus dem von Lidl zitierten § 346 BGB.“ – wonach der Verbraucher die „gezogenen Nutzungen“ herausgeben muss. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. „Im Grundsatz kann Lidl daher hier einen solchen Nutzungsersatz fordern.“
Lidl selbst räumt auf Anfrage hin ein „Missverständnis“ ein und hat uns mitgeteilt, bereits Kontakt mit der betroffenen Kundin aufgenommen. Diese hat sich dann auch bei uns gemeldet. Tatsächlich habe Lidl ihr 100 Euro gutgeschrieben und darüber hinaus sogar noch einen Gutschein geschenkt – wegen der „Unannehmlichkeiten“. Also Ende gut alles gut.

