Zahlreiche Geheimnisse ranken sich um die Schufa. Sie ist mächtig und allgegenwärtig in unserem Alltag, aber für Verbraucher trotzdem kaum zu greifen. Bisher zumindest. Ein Gerichtsurteil und der Druck von Verbraucherschützern haben bewirkt, dass es nun zu einer großen Änderung kommt.
Deutschlands führende Auskunftei für Bonitätsbewertungen spielt eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe und anderen Vertragsabschlüssen. „Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen“, erklärt der bekannte Verbraucherschützer Ron Perduss. Dieses gehöre zum Beispiel Banken und Handelsunternehmen. Das ist kein Zufall. Denn sie haben ein großes Interesse daran zu erfahren, wie es um die Bonität einzelner Privatpersonen bestellt ist, also um deren Kreditwürdigkeit. Ab dem Jahr 2026 wird die Schufa jedoch ihr Berechnungsmodell grundlegend reformieren und mehr Transparenz ermöglichen. Es soll Schluss damit sein, dass die genauen Bewertungsmechanismen im Dunkeln bleiben.
Schufa-Score entscheidet oft über Kreditzins oder Mietvertrag
Von ihrem Schufa-Score hängt häufig ab, ob Verbraucher einen Kauf auf Raten tätigen dürfen, ob sie einen Handy-Vertrag abschließen können oder ob sie bei Sparkasse, Postbank, ING & Co. einen Kredit erhalten – und zu welchem Zinssatz. Auch Wohnungsvermieter wollen von potenziellen Mietern meist einen Schufa-Auszug sehen.
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Nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll die Berechnung des Schufa-Scores ab 2026 erheblich simpler werden, da nur noch zwölf festgelegte Kriterien herangezogen werden. Beispielsweise zählen die Nutzungsdauer der ersten Kreditkarte oder eines Bankkontos sowie die Zahl aktueller Ratenkredite. Solche Faktoren sind dann für die betroffenen Verbraucher einsehbar und leicht nachvollziehbar.
Ethnische Herkunft, Religion und Gesundheit spielen keine Rolle
Welche Kriterien berücksichtigt die Schufa aktuell bei der Score-Berechnung? Wie die Auskunftei gegenüber DER WESTEN erläutert, spielen ethnische Herkunft, Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen sowie Daten aus sozialen Netzwerken und Gesundheitsdaten keine Rolle. Tatsächlich erfasst werden aber zum Beispiel:
- Kredit-Nutzung (u.a. Anzahl, Dauer, Umfang)
- Zahlungsstörungen (z.B. nicht vertragsgemäß erfüllte Ratenkredite, Handy- oder Versandhandelsverträge)
- Kredithistorie (lange Kreditbeziehungen können als Hinweis auf Erfahrung im Umgang mit finanziellen Verpflichtungen interpretiert werden)
- Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Häufigkeit von Adressänderungen).
Mithilfe dieser Angaben soll der Schufa-Score aus relevanten und objektiven Finanzkennzahlen gebildet werden.
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Eines der wesentlichen Ziele der kommenden Schufa-Reform ist eine höhere Nachvollziehbarkeit. Diese Entwicklung wird durch ein digitales Datencockpit ergänzt, das ab 2026 verfügbar sein soll. Über eine App oder die Webseite können Verbraucher dann sämtliche personenbezogenen Informationen einsehen, die zur Berechnung ihres Scores verwendet wurden. Darüber hinaus sind Simulationen möglich, die die Folgen von individuellen Finanzentscheidungen für die Bonität aufzeigen – zum Beispiel, ob diese sich durch das Kündigen einer Kreditkarte verbessern würde.
Negativen Schufa-Eintrag wieder loswerden
Bis es so weit ist, gilt noch das bestehende Verfahren. „Verbraucher haben ein Anrecht darauf, ein Mal im Jahr kostenlos ihre bei der Schufa erfassten Daten abzufragen“, erklärt Verbraucherschützer Ron Perduss in unserer Reihe „DER WESTEN klärt auf“.#
Seit dem Jahr 2025 gelte im Übrigen eine Neuerung, so Perduss: Wenn es wegen einer nicht bezahlten Rechnung zu einem Negativ-Eintrag kommt, aber diese Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa doch noch beglichen wird, dann löscht diese den Eintrag früher als bisher: nämlich nach 18 statt nach 36 Monaten. Allerdings müssen drei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine einmalige Zahlungsstörung handeln. Innerhalb der 18 Monate dürfen keine weiteren Negativdaten zu der Person gemeldet werden. Und es dürfen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.
Allgemein gilt: Schulden werden in der Regel drei Jahre nach Begleichung aus dem Schufa-Datenbestand gelöscht. Frühere Löschungen oder die Entfernung irrtümlicher Einträge sind auf Antrag möglich.
Ungeachtet dessen fragen sich viele Verbraucher: Bewirkt schon eine einzelne Mahnung für eine nicht beglichene Rechnung direkt einen negativen Schufa-Eintrag? Oder muss dafür mehr passieren? Einzelheiten erklärt Ron Perduss in dem Video, das hier im Artikel eingebaut ist.
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Ron Perduss (mehr als 325.000 Follower auf Social Media) zählt zu den gefragtesten Experten für Finanz- und Verbraucherthemen in Deutschland. In unserer Video-Reihe „DER WESTEN klärt auf“ verrät dir der ausgebildete Bankkaufmann und mehrfach ausgezeichnete Journalist, wie du Geld sparst, zu deinem Recht kommst, deine Gesundheit schützt oder üblen Tricks und Täuschungen aus dem Weg gehst. Ob beim Online-Shopping, auf dem Kreuzfahrt-Schiff, im Urlaubshotel, im Supermarkt oder eben auch im Umgang mit der Schufa.




