Endlich ist wieder die Zeit über den Weihnachtsmarkt zu schlendern, sich einen lecker-duftenden Glühwein zu gönnen und mit Freunden das gemütliche Beisammensein zu genießen. Die perfekte Vorbereitung für das bevorstehende Weihnachtsfest!
Doch ein Verbot könnte jetzt dem ein oder anderen Weihnachtsmarkt-Fan die besinnliche Stimmung ordentlich vermiesen. Dabei stehen sogar 1.000 Euro Strafe im Raum. Das sollten Besucher jetzt unbedingt beachten.
Weihnachtsmarkt: Verbot könnte Stimmung vermiesen
Dass die Weihnachtsmärkte dieses Jahr mal wieder besonders stark kontrolliert werden, ist kein Wunder. Hintergrund ist unter anderem das Attentat in Solingen. Doch auch etwas anderes haben die Behörden im Blick: die Kiffer. Zwar würden die meisten Weihnachtsmärkte kein explizites Cannabis-Verbot aussprechen (wir berichteten bereits), doch viele Bundesländer wollen trotzdem das Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt verhindern, wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) berichtet. Bei Verstößen kann sogar ein sattes Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden. Und das kann vor Weihnachten wohl niemand gebrauchen.
Dazu teilte unter anderem das rheinland-pfälzische Sozialministerium in Mainz mit: „So kann der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.“ Auch ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Sachsen-Anhalt gibt zu bedenken: „Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird mit bis zu 1.000 Euro sanktioniert.“ Das gelte zwar grundsätzlich, aber natürlich auch auf dem Weihnachtsmarkt.
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Städte und Gemeinden in der Pflicht
Die Cannabis-Legalisierung ist weiterhin umstritten. So äußerste sich auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU): „Ich bleibe dabei, dass die Cannabis-Legalisierung ein Fehler war.“ Daher sei er auch grundsätzlich für ein Cannabis-Verbot auf dem Weihnachtsmarkt: „Cannabisgeruch, Haschkekse und Joints gehören nicht auf den Weihnachtsmarkt. Deshalb unterstützen wir die Kommunen dabei, das Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt zu unterbinden.“
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Die Bundesländer sehen nun vor allem die Städte und Gemeinden in der Pflicht, den Umgang mit dem Kiffen in der Öffentlichkeit zu regeln. Zudem sollen Ordnungskräfte „ein scharfes Auge“ auf die Einhaltung der Regeln haben.