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Bußgeld bis 65.000 Euro! Wer dieses Tier tötet, muss zahlen

Wer im eigenen Garten nicht aufpasst, könnte schnell arm werden. Denn die Tötung dieses nervigen Tiers kostet ein saftiges Bußgeld!

© IMAGO / Panthermedia

7 Tipps, um Wespen natürlich zu vertreiben

So können Wespen vertrieben werden.

Das Wetter hierzulande wird immer schöner und gerade Menschen, die einen Garten haben, kümmern sich dieser Tage besonders gerne um seine Pflege. Neben dem regelmäßigen Gießen von Blumen und dem Entfernen von Laub gehört auch der Schutz von Flora und Fauna durch Insekten oder andere Parasiten dazu. Ebenso nervt es viele Menschen, wenn sie in ihrem Garten sitzen und immer wieder von Mücken oder Wespen belagert werden.

Es gibt einige Wege, die lästige Tiere loszuwerden. Doch manche darfst du gar nicht töten – machst du es doch, wartet ein saftiges Bußgeld!

Bußgeld: Das ist im eigenen Garten verboten

Ein hohes Bußgeld kann dich nicht nur im Straßenverkehr erwarten, sondern sogar im heimischen Garten. Laut des Bußgeldkataloges für Umweltschutz gibt es nämlich einige Dinge, die dort nicht erlaubt sind. Dazu gehört unter anderem das Töten von Hummeln, Bienen und Wespen. Die Insekten stehen unter Naturschutz – somit ist auch das eigenmächtige Entfernen von Bienenstöcken und Wespennestern nicht erlaubt.

Richtig teuer wird es, wenn du gegen die besonders geschützte Kreiselwespe vorgehst. Das Tier aus der Gattung der Grabwespen wird immer seltener – seine Tötung sieht ein Bußgeld von heftigen 65.000 Euro vor!

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Bußgeld: So handelst du richtig

Ähnliches gilt auch für Hornissen, die ebenfalls besonders artgeschützt sind. Sie dürfen daher genauso wie Wespen weder bekämpft noch getötet werden. Lässt der Mensch die Insekten und ihr Nest aber in Ruhe und löst bei ihnen kein Gefühl der Gefahr aus, dürfte das auch nicht nötig sein – in diesem Fall verhalten sich Hornissen in der Regel friedfertig.


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Trotzdem gibt es Möglichkeiten, belastende oder gefährliche Nester aus dem eigenen Garten zu bekommen. So ist das Umsiedeln dieser in Ausnahmefällen – also bei dem Vorliegen vernünftiger Gründe – erlaubt. Allerdings sollte dann professionelle Hilfe, zum Beispiel von einem Imker oder einem Schädlingsbekämpfer, in Anspruch genommen werden.