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Dobrindt greift durch: Knallharte Razzien – „Königreich Deutschland“ verboten

Bundesinnenminister Dobrindt sorgt für einen Paukenschlag und verbietet das „Königreich Deutschland“. Es laufen mehrere Razzien.

© IMAGO/Bernd Elmenthaler

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Der neue Innenminister Alexander Dobrindt hat eine Woche nach seiner Vereidigung durchgegriffen und das „Königreich Deutschland“ verboten. Hierbei handelt es sich um die bundesweit größte „Reichsbürger“-Organisation. Grundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht.

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„Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, erklärte das Bundesinnenministerium unter Leitung der CSU am Dienstag (13. Mai). Mit dem Verbot sei die „größte Vereinigung“ der „seit Jahren wachsenden Szene“ der „sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter“ verboten worden, so Dobrindt.

„Königreich Deutschland“ untergräbt Staat

Das „Königreich Deutschland“ wurde im Jahr 2012 von Peter Fitzek ausgerufen. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte insgesamt 14 Objekte, die mit dem „Königreich Deutschland“ in Verbindung gebracht werden. Razzien gibt es laut „tagesschau“-Informationen unter anderem in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg und Baden-Württemberg.


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Konzentriert wird sich demnach auf den Bereich Halsbrücke (Sachsen). An jenem Ort wurde auch Fitzek, der sich selbst zum König ernannte, festgenommen. Ziel der Beamten ist es, Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und so weitere Beweismittel für die Verfassungsfeindlichkeit des „Königreich Deutschland“ sicherzustellen.

„Heute wurde ein bedeutender Schlag gegen die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter durchgeführt“, erklärte Dobrindt weiter. „Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen ,Gegenstaat‘ in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut. So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen“, so der 54-Jährige.

Das Verbot wirke sich auch auf zahlreiche Teilorganisationen aus. Das Verfahren sei das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern, meldet das Bundesinnenministerium. (mit AFP)