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Norderney: Park-Falle! Wer hier nicht aufpasst, wird teuer bestraft

Achtung! Autofahrer auf Norderney müssen hier besonders gut aufpassen – dieser Flüchtigkeitsfehler kann teuer werden…

Der Hafen von Norderney.
© IMAGO/Panthermedia

Norderney

Ein unachtsamer Moment auf Norderney kostete einen Mann nun mächtig Geld und Nerven. In den sozialen Netzwerken möchte er andere vor diesem Fehler bewahren – doch viele Nutzer reagieren statt mit Dankbarkeit mit Hohn und Spott.

Norderney: 20 Euro Verwarnungsgeld 

Wie der Mann in einem Norderney-Forum auf Facebook sichtlich wütend berichtet, wollte er nur kurz auf dem Frisia-Parkplatz am Hafen parken. Auf dieser Fläche gilt jedoch die Parkscheibenpflicht. Blöd: Dieser hatte der Mann in der Eile vergessen zu stellen und hinter die Windschutzscheibe zu legen. Dem Ordnungsamt entging dies natürlich nicht – obwohl der Mann nach eigenen Angaben nur acht Minuten weg war, verdonnerte ihm der Kontrolleur zu einem Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Viele Forum-Mitglieder haben jedoch wenig Mitleid mit dem Mann. So schreibt ein Nutzer, dass der Autofahrer einfach Pech gehabt habe. Viele Facebook-Nutzer empfinden hingegen die Meckerei des Mannes als nervig. Eine Frau kommentiert etwa, dass man sich halt einfach an die Regeln halten sollte, dann würde so etwas nicht passieren. Es gibt jedoch auch einige Stimmen von Norderney-Urlaubern, die dem Mann gut zureden.

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Norderney: Elektronische Parkscheibe als Lösung?

So bedankt sich ein Norderney-Fan für den Hinweis und erklärt, dass ihm dieser Fehler auch hätte passieren können. Andere empfehlen eine elektronische Parkscheibe – diese ist in Deutschland jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen legal.


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Damit eine digitale Parkscheibe im Straßenverkehr legal genutzt werden kann, muss sie eine Typengenehmigung besitzen und bestimmte Anforderungen erfüllen: Die Ankunftszeit muss in deutscher Sprache angezeigt werden, die Zeit im 24-Stunden-Format und mit einer Mindesthöhe von 2 cm angegeben sein, sowie das weiße „P“ auf blauem Grund sichtbar sein. Sie darf keine zusätzlichen Abbildungen oder Werbeaufdrucke haben und muss sich beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen.