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Hamburg: Endlich legal kiffen zu Ostern – dafür gibt’s Alkohol-Verbote

Ab Ostermontag darf in Hamburg legal gekifft werden. Wie und wo das neue Cannabis-Gesetz greift, liest du hier. Alkohol ist neuerdings an einem Ort Tabu.

© IMAGO / Sven Simon / Annett Mirsberger

Hamburg: Wetten, das hast du über die Stadt noch nicht gewusst

Wer am Ostermontag in aller Öffentlichkeit einen Joint rauchen möchte, wird dafür in aller Regel keinen Ärger bekommen. Vom 1. April an gilt das neue Cannabis-Gesetz auch in Hamburg – und das Besitzen und Anbauen von Cannabis ist dann in einem festgesteckten Rahmen für Erwachsene erlaubt.

Hier erfährst du, was gilt, wie viel Arbeit auf die Behörden in Hamburg zukommt – und warum ausgerechnet ein Alkoholverbot ab dem Tag nach der Cannabis-Legalisierung folgen soll.

Hamburg: Was ab dem 1. April gilt

Gelten in Hamburg die gleichen Regeln rund um das Rauchen, den Besitz und den Anbau von Cannabis?  Die Hamburger Innenbehörde geht davon aus, dass es keinen Hamburger Sonderweg geben wird. „Davon ist mir nichts bekannt“, sagte ein Behördensprecher dazu. Damit gelten in der Hansestadt die gleichen Regeln wie bundesweit. Noch offen sei indes, wer die Cannabis Social Clubs – also die künftigen Anbauvereine – genehmigen soll, die vom ersten Juli an erlaubt sein werden. „Das ist noch in der Prüfung.“

Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Ein Gramm Cannabis reicht in etwa für drei Joints. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause – nicht im Kleingarten – dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen. 

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Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ist das Kiffen auch verboten. In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen. Im Bahnhof ist Rauchen generell nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Wie das mit dem Cannabis-Konsum dort aussehen wird, werde derzeit geprüft, sagte eine Bahnsprecherin. „Die Entscheidung dazu steht noch aus.“

Hamburg: Kontrollen mit Augenmaß

Im Umgang mit den Bürgern setzt die Polizei zunächst auf Information und Kommunikation. Man werde bei Kontrollen mit dem gewohnten Augenmaß vorgehen. Der Sprecher betonte jedoch, dass Straftaten konsequent verfolgt würden. In den vergangenen Tagen wurden viele Beamtinnen und Beamten intensiv zu dem Thema geschult. Sie sollen die Infos nun als sogenannte Multiplikatoren in ihre Teams, Wachen und Schichten tragen.


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Nach Angaben des Präventionsnetzwerks Sucht.Hamburg für das Jahr 2021 konsumierten 10,5 Prozent der Hamburger im Alter zwischen 18 und 64 Jahren wenigstens einmal in den zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis. Die erwachsenen Männer waren den Angaben zufolge mit 11,7 Prozent der Droge etwas mehr zugetan als Frauen, von denen sich 9,2 Prozent wenigstens einmal an Haschisch oder Marihuana berauschten. 

Bei all der Freude über das neue Cannabis-Gesetz, das wohl vor allem in Kiffer-Kreisen herrscht, gibt es einen Dämpfer in Sachen Alkohol. Allerdings nur punktuell. Von Dienstag an soll das Trinken von Alkohol auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof verboten werden. Damit will der Senat Ordnungsstörungen und Straftaten unter Alkoholeinfluss an dem Brennpunkt reduzieren.