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Hamburg: Seuche in der Stadt! SIE müssen in Sicherheit gebracht werden

Hamburg: Seuche in der Stadt! SIE müssen in Sicherheit gebracht werden

Fischmarkt
Auf dem Fischmarkt in Hamburg wurde ein infiziertes Tier gefunden (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Erstmals in diesem Herbst ist bei einem toten Vogel in Hamburg die Vogelgrippe nachgewiesen worden.

Eine infizierte Möwe sei auf dem Altonaer Fischmarkt gefunden worden, teilte die Verbraucherschutzbehörde am Montag mit. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe den Nachweis des Virus-Subtyps H5N1 bei dem toten Tier erbracht. In Schleswig-Holstein hat der Ausbruch der gefährlichen Tierseuche bereits zur Tötung von großen Geflügelbeständen geführt. Vielerorts dürfen die Tiere die Ställe nicht mehr verlassen, auch in Hamburg nicht.

Ganzjährige Untersuchungen in Hamburg

In der Hansestadt werden ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der gegenwärtigen Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring noch einmal verstärkt, das teilte der Senat mit. Weitere Schutzmaßnahmen seien aktuell nicht notwendig. Das zuständige Verbraucherschutzamt informiert die Geflügelhalter in der näheren Umgebung des Fundorts.

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Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpest-Virus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa einschleppen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen.

Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden. Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline (040 42837 2200) eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Stallpflicht in Hamburg

Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist. Kein Grund zur Sorge besteht bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln. Viele Vögel sterben an Entkräftung oder Altersschwäche.

Am Samstag, den 6. November, trat in ganz Hamburg bereits erneut die Stallpflicht in Kraft. Damit soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden.

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Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.

Einzelne Infektionen des Menschen mit Viren des Typs H5N1 sind bekannt, aber sehr selten. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N1 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. (rg/dpa)