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Hamburg: Corona-Leiche in Flugzeug entdeckt – jetzt äußert sich die Airline

Hamburg: Corona-Leiche in Flugzeug entdeckt – jetzt äußert sich die Airline

Hamburg Flughafen
In Hamburg ist eine Maschine mit einem toten Passagier an Bord gelandet (Symbolbild). Foto: picture alliance / Horst Galuschka/dpa

Schock am Flughafen in Hamburg: Als ein A320 aus Istanbul vergangene Woche in der Hansestadt landete, befand sich eine Leiche an Bord.

Nun stellt sich heraus, dass der verstorbene Passagier mit Corona infiziert war. Das Gesundheitsamt Hamburg ist in Alarmbereitschaft.

Hamburg: 51-Jähriger verstarb an Bord

Der 51-Jährige sei während des dreistündigen Fluges verstorben, berichtet das „Hamburger Abendblatt.“

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Daten und Fakten zum Hamburg Flughafen:

  • Der Flughafen Hamburg ist der älteste und fünftgrößte Flughafen Deutschlands (Eröffnung: 1911)
  • Der Flughafen Hamburg liegt im Stadtteil Fuhlsbüttel, mit einem kleinen Teil auf Norderstedter Gebiet
  • Der Flughafen Hamburg hat eine Fläche von 570 Hektar (zwei Terminals), 32 Hektar nimmt dabei das Haupt-Vorfeld ein
  • Insgesamt können am Flughafen Hamburg gleichzeitig 53 Flugzeuge abgefertigt werden
  • Rund 17,31 Millionen Passagiere nutzen den Hamburger Flughafen 2019 für ihre Reise
  • Am 10. November 2016 erhielt der Flughafen Hamburg den Namenszusatz „Hamburg Airport Helmut Schmidt“

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Gerichtsmediziner hätten bei einer Voruntersuchung des Leichnams das Corona-Virus feststellen können, weshalb das Gesundheitsamt alarmiert wurde.

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Eigentlich müssen alle Passagiere vor dem Antritt ihrer Reise einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen, erklärt das „Hamburger Abendblatt.“ Wie der Passagier trotz seiner Infektion an Bord des Flugzeuges kam, ist allem Anschein nach noch unklar.

Nun gilt es nicht nur, die genaueren Umstände des Todes zu klären und wie der Verstorbene trotz einer Infektion an Bord des Flugzeuges kommen konnte, sondern auch, andere Passagiere zu informieren.

Hamburg: Passagiere müssen nachverfolgt werden

Denn im Falle einer Infektion an Bord müssen Ämter und die Fluglinie nach einem Protokoll des Robert-Koch-Instituts zunächst die betroffene Fluglinie informieren. Dann muss die Kontaktnachverfolgung von Personen eingeleitet werden, die im Flieger in derselben sowie in den zwei Reihen vor und hinter dem Infizierten gesessen hatten.

Die betroffenen Gäste und Crewmitglieder, die längeren Kontakt zu dem Infizierten hatten, müssen sich dann bei dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

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Unterdessen hat sich die Fluggesellschaft „Pegasus Airline“ zu Wort gemeldet. Wie unter anderem die „Hamburger Morgenpost“ berichtet, teilte die Airline mit, dass der Passagier den Rückflug nur unter vollständiger Einhaltung der Covid19-Bestimmungen zwischen Deutschland und der Türkei antreten durfte.

Ein vollständiger Impfnachweis sei vorgelegt worden. Für die weiteren Ermittlungen hat das Unternehmen seine Mithilfe angeboten. (fk)