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Hamburg warnt vor großem Betrug – sei vorsichtig, wenn du diese Mail kriegst!

Hamburg warnt vor großem Betrug – sei vorsichtig, wenn du diese Mail kriegst!

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Das Amtsgericht Hamburg-Altona warnt die Einwohner der Stadt vor einer Mail. Foto: IMAGO / Shotshop

Das Amtsgericht Hamburg-Altona warnt erneut vor gefälschten Zahlungsaufforderungen und Gerichtsbeschlüssen.

Derzeit würden offenbar massenhaft offiziell wirkende Schreiben per E-Mail verschickt, in denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden, teilte das Gericht am Freitag in Hamburg mit.

Gefälschte Mail mit Hamburg-Bezug

Zudem werde den Empfängern mit der Pfändung ihres Bankkontos gedroht. „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt“, heißt es demnach in einer gefälschten Mail.

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Die Betrugsmasche war schon Anfang 2019 aufgefallen. Damals hatte es zahlreiche Hinweise von Bürgern gegeben, die entsprechende Schreiben mit der Post erhalten hatten.

Eine dem Gericht am Freitag bekanntgewordenen E-Mail mit der Absenderadresse amtsgericht.hambth@gmail.com sei an 500 Empfänger gerichtet gewesen.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Hamburg: Falscher Herr Müller will Geld

Sie seien in der mit „Gerichtsbeschluss“ überschriebenen Nachricht von einem „Staatsanwalt Frank Müller“ als „Sehr geehrte Schuldner“ aufgefordert worden, einem „Zahlungsbefehl“ über 1.800 Euro nachzukommen, um eine Kontenpfändung zu entgehen. Als Bankverbindung wurde den Angaben zufolge ein Konto mit irischer IBAN genannt.

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Das Gericht wies darauf hin, dass derartige Forderungsschreiben nicht von Gerichten verschickt werden, sondern von der Justizkasse Hamburg. Diese enthielten dann außerdem neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. (dpa)