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Hamburg: HVV-Regel sorgt für Aufregung – sie gilt nur an diesen Tagen

Hamburg: HVV-Regel sorgt für Aufregung – sie gilt nur an diesen Tagen

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© imago images/Jürgen Ritter

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Wer sein Kind in den Ferien im HVV in Hamburg und Umgebung Bahn fahren lässt, der sollte eine wichtige Sache vor beachten. Denn seit Kurzem gilt eine neue Regelung, über die kaum einer Bescheid weiß.

Im Regelwerk des Verkehrsverbundes aus Hamburg heißt es: „Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (6. Geburtstag) sowie Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen und somit von der Nachweispflicht befreit. In den Schulferien ist die Ausnahme von der Nachweispflicht aufgehoben.“

Hamburg: Die armen Kinder?

Die Regelung besagt also: Schüler müssen in den Ferien einen 3G-Nachweis mit sich führen, zu Schulzeiten aber nicht.

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Für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind, bedeutet das den Gang ins Testzentrum, bevor in Bus und Bahn gestiegen werden darf, um zum Beispiel ins Schwimmbad oder zu Freunden zu fahren und die freie Zeit zu genießen.

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Daten und Fakten zum HVV:

  • wurde am 29. November 1965 gegründet
  • umfasst das Hamburger Stadtgebiet und umliegende Gebiete in Schleswig-Holstein und Niedersachsen
  • ist mit rund 4.500 Fahrzeugen im Einsatz
  • befördert laut eigenen Angaben rund 2,6 Millionen Fahrgäste am Tag
  • Es gibt 10.184 Haltestellen im Verbundgebiet
  • 763 Linien werden betrieben

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„Das ist gut zu wissen. Und wird hoffentlich nicht nur hier kommuniziert“, bedankt sich eine Frau für einen entsprechenden Hinweis auf die Regelung bei Facebook. „Die armen Kinder“, heißt es von einer weiteren.

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Aber woher kommt der HVV eigentlich auf die Idee, eine solche Regelung einzuführen? Wieso sind die Kinder nicht durchgängig davon befreit, einen Nachweis zeigen zu müssen, egal ob sie Schule haben oder nicht? MOIN.DE hat beim Verkehrsverbund nachgefragt.

Regel gilt nicht nur in Hamburg

Sprecher Rainer Vohl verweist dort auf eine Verordnung von ganz oben: „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht in der aktuellen Fassung die Ausnahme von der Nachweispflicht in den Schulferien nicht mehr vor.“

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Das heißt wiederum, dass es sich nicht um eine HVV-spezifische Regelung handelt, sondern auch in allen anderen Verkehrsverbünden außerhalb von Hamburg gilt, dass Schüler in den Ferien einen 3G-Nachweis bei sich tragen müssen. (rg)