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Hamburg Stadtparkprozess: Urteil zu Gruppenvergewaltigung gefallen – nur einer muss ins Gefängnis

Nach mehreren Gruppenvergewaltigungen im Jahr 2020 an einer 15-Jährigen bekamen neun Männer ihr Urteil im Hamburger Stadtparkprozess.

Hamburg Stadtparkprozess
© Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Die fünf krassesten Hamburger Kriminalfälle

Im September 2020 wurde eine 15-Jährige das Opfer mehrerer sexueller Übergriffe im Hamburger Stadtpark. Die Jugendliche war nach einer Party stark alkoholisiert und demzufolge völlig hilflos, was die Täter ausgenutzt haben sollen.

Im vergangenen Jahr startete am Landgericht Hamburg der Prozess, der schnell als Stadtpark-Verfahren die Runde machte. Nach 68 Verhandlungstagen wurde am Dienstag, 28. November, das Urteil verkündet. Manch einem erschien es überraschend mild. Elf junge Männer hatten sich wegen der Taten zu verantworten. Das Gericht hat nun entschieden, in welcher Form.

Hamburg Stadtparkprozess verhandelt

Nach monatelanger Verhandlung wurden von der Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg jetzt Einzelheiten des Sachverhalts und die Urteile bekanntgegeben: Am 19. September 2020 kam es demnach zu den grausamen Taten, für die insgesamt elf Männer wegen vier Einzelgeschehen in ein und derselben Nacht angeklagt worden sind.

Vier der Angeklagten waren an dem besagten Abend auf die 15-Jährige aufmerksam geworden, die erheblich alkoholisiert war. Sie habe sich enthemmt gezeigt, was die vier Angeklagten ausnutzten: In einem Gebüsch kam es zu sexuellen Handlungen, bei denen sich die 15-Jährige nicht ausdrücklich gewehrt haben soll, allerdings habe sie mit ihrem übrigen Verhalten erkennbar gemacht, dass die Taten gegen ihren Willen geschahen. In dieser Situation stahl einer der Angeklagten ihr Mobiltelefon und ihr Portemonnaie.

Hamburg Stadtparkprozess
Urteils-Verkündung im Stadtpark-Prozess Hamburg! Foto: Marcus Brandt/Pool-dpa/dpa

Das 15-jährige Opfer zeigte daraufhin laut Anklage eine schwere akute Belastungsreaktion, die sie zusätzlich zu ihrer Alkoholisierung erheblich beeinträchtigte. Das darauffolgende Verhalten der Jugendlichen wurde daraufhin vom Landgericht als paradox und streckenweise apathisch bezeichnet.

Nachdem die 15-Jährige zur Festwiese zurückgekehrt war, wurde sie noch mehrfach von weiteren Personen, die sie ansprach, sexuell geschädigt. Wegen ihrer psychischen Ausnahmesituation konnte das Landgericht Hamburg nicht ausschließen, dass der ablehnende Wille der 15-Jährigen womöglich nicht klar erkennbar war. Einer der Angeklagten der dritten Tat – wieder sexuelle Handlungen in einem Gebüsch – war für die 15-Jährige nicht erkennbar und konnte auch durch DNA-Spuren nicht identifiziert werden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragte, diesen freizusprechen.

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Hamburg: Komplexe Beweislage

Die Angeklagten der ersten beiden Taten wurden wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer hilflosen Lage schuldig gesprochen. Einer der Angeklagten der ersten Gruppe wurde zusätzlich wegen der Herstellung eines jugendpornografischen Inhalts und wegen Diebstahls angeklagt. Hier war laut Urteil allerdings nicht von einer hilflosen Lage auszugehen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass hilfsbereite Personen in der Nähe waren, die eingeschritten wären, wären sie auf die Tat aufmerksam geworden.

Unmittelbare Tatzeugen habe es aber nicht gegeben. Generell beruht die Beweislage bei den meisten Feststellungen allein auf Indizien, die durch Aussagen von über 90 Zeugen und mehreren Sachverständigen zusammengetragen wurden, wie die Vorsitzende der Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg betont. Die Beweisaufnahme sei aufwendig und komplex gewesen.

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Laut Zeugenaussagen habe es zwei Handy-Videos gegeben, die das Tatgeschehen beweisen würden. Diese wurden jedoch unwiderruflich gelöscht und standen den Ermittlern und dem Gericht nicht zur Verfügung. Als einzige objektive Beweise gelten DNA-Spuren von neun Angeklagten. Diese würden jedoch nichts über die Art der sexuellen Handlungen und ihre Einvernehmlichkeit aussagen.

Hamburg: Urteil in Stadtparkprozess

Bei acht der neun Angeklagten wurden die Jugendstrafen im Hinblick auf die Schwere der Schuld verhängt. In vier Fällen auch und in einem Fall allein wegen schädlicher Neigungen, wobei keiner der Angeklagten vor der Tat mit Sexualstraftaten aufgefallen war.

Neun Angeklagte wurden wegen Vergewaltigung zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vier der verhängten Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Bei vier Männern wird über die Vollstreckung erst nach Ablauf von sechs Monaten Vorbewährung entschieden, um die weitere Entwicklung abzuwarten.


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Für die Dauer der Bewährungs- und Vorbewährungszeit werden die Verurteilten jeweils Bewährungshelfern unterstellt. Neben Gesprächsweisungen wurden unter anderem Auflagen erteilt, nach denen die Verurteilten Arbeitsleistungen im Umfang von jeweils 60 Stunden erbringen und die Geschädigte aus dem daraus resultierenden Ertrag entschädigen müssen.

Die Länge der Jugendstrafen richtet sich nach dem Jugendstrafrecht, das im Kern darauf abzielt, Jugendlichen eine Perspektive für das weitere Leben zu ermöglichen, und daher mitunter als zu milde wahrgenommen wird. Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention dürfen keine Rolle spielen. Der Werdegang und die aktuelle Entwicklung der Angeklagten seien ebenfalls berücksichtigt worden.