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Hamburg: Razzia bei Islamisten-Netzwerk – jetzt greift der Staatsschutz durch

Pro-Palästina Demonstration in Hamburg mit Folgen für die Veranstalter: Jetzt greifen die Ordnungsbehörden hart durch – mehrere Objekte durchsucht.

Pro-Palästina Demonstration in Hamburg mit Folgen für die Veranstalter.
© IMAGO / Moritz Schlenk

Hamburg, meine Perle: Warum die Stadt so einzigartig ist

Mit über 1,8 Mio. Einwohner ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Außerdem kommen rund sieben Mio. Touristen pro Jahr in die Hansestadt. Doch was macht die Stadt so beliebt und einzigartig?

Die Polizeibehörden kommen aktuell in der Hansestadt Hamburg einfach nicht nur Ruhe. Im Zusammenhang mit den zahlreichen Demonstrationen wegen des Konflikts im Nahen Osten greift die Staatsanwaltschaft Hamburg nun zu harten Mitteln.

Seit mehreren Wochen kommt es immer wieder zu nichtgenehmigten und teils israelfeindlichen Demonstrationen im Stadtgebiet der Hansestadt (MOIN.DE berichtete). Die Ausschreitungen werden nun für einige Personen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen…

Hamburg: Durchsuchungsbefehle vollstreckt

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg in einer Pressemitteilung verkündet, wurden am heutigen Freitag, den 3. November, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung „Muslim-Interaktiv“ durchgesetzt. Die Personen stehen im Verdacht, zu einer pro-palästinensischen Versammlung aufgerufen zu haben – ein Verstoß gegen das derzeit geltende Verbot. Im Rahmen der Veranstaltung ist es zu Ausschreitungen gekommen.

„Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gemeinsam mit anderen Beteiligten zu einer pro-palästinensischen Versammlung am 28. Oktober 2023 im Bereich des Hamburger Steindamms aufgerufen und diese als Veranstalter durchgeführt zu haben“, heißt es in der Pressemitteilung. Nach Angaben der Polizei wurden Einsatzkräfte aus den Reihen der Versammlung mit Flaschen und Steinen beworfen – mehrere Beamten seien verletzt worden. Ein Großaufgebot der Polizei habe die Versammlung daraufhin aufgelöst.

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Hamburg: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Auf Grundlage einer Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde vom 15. Oktober 2023 waren diese Veranstaltungen verboten und gelten als strafbar nach dem aktuellen Versammlungsgesetz. Während der Versammlung sollen weitere Mitglieder
von „Muslim Interaktiv“ diverse Aufnahmen gefertigt und diese sodann auf den
Social-Media-Plattformen „X“, „Tiktok“ sowie Instagram veröffentlicht haben. Ihnen wird nun vorgeworfen, die Versammlung propagandistisch ausgenutzt zu haben.


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Am Freitag (3. November) wurden daraufhin durch die zuständige Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft mehrere Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Dabei seien unter anderem mehrere Mobiltelefone sichergestellt worden. Zum dem weiteren Ermittlungsstand ist derzeit nichts genaueres bekannt.