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Hamburg: Polizei observiert 23-Jährigen – schlimm, was dabei alles rauskommt

Hamburg: Polizei observiert 23-Jährigen – schlimm, was dabei alles rauskommt

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© imago images/xim.gs

Die krassesten Hamburger Kriminalfälle

Mit großen Mengen Drogen zu dealen ist schon schlimm. Aber dann auch noch bei der Flucht vor der Polizei mit dem Auto Menschenleben zu gefährden, das wird ihm besonders schwer angelastet: Derzeit steht ein 23-jähriger aus Hamburg-Barmbek mit seinem 19-jährigen Komplizen vor dem Landgericht in Hamburg.

Der dritte Verdächtige im Bunde konnte bisher nicht dingfest gemacht werden. Er hat sich scheinbar abgesetzt. Dem Trio aus Hamburg wird „Bandenmäßiges Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge“ in Form eines Lieferservices vorgeworfen, dem 23-Jährigen zusätzlich „Gefährdung von Menschenleben im Straßenverkehr“.

Hamburg: Langer Knastaufenthalt droht

Es geht um 12,6 Kilogramm Kokain, 180 Kilogramm Marihuana und 6.900 Ecstasy-Pillen. Aus Polizeikreisen erfährt MOIN.DE, wie hoch der aktuelle Straßenverkaufswert in Hamburg ist: Ein Gramm Kokain kostet ungefähr 50-60 Euro, ein Gramm Marihuana etwa zehn Euro und eine Ecstasy-Pille fünf bis zehn Euro.

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Sollte der 23-jährige Verdächtige, der sich seit Mitte letzten Jahres in U-Haft befindet, schuldig gesprochen werden, dann drohen ihm fünf bis 15 Jahre Knast. Das rechnet sich so: Zeigt er sich „kooperativ“, indem er „vollumfänglich geständig“ ist und weitere Dealer verrät und belastet, dann könnte er das Strafmaß erheblich senken und mit circa sieben Jahren Gefängnis davonkommen.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Gesteht er nicht und schweigt zu weiteren Mittätern, dann wird sein Besuch hinter schwedischen Gardinen auf jeden Fall länger als zehn Jahre dauern. Immer vorausgesetzt, das Gericht spricht ihn schuldig.

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Die Beweislage ist jedenfalls erdrückend für den 23-Jährigen. Es liegen längere Observationen, Handy-Auswertungen, Hausdurchsuchungen und sogenannte EncroChat-Daten zugrunde. Der Messenger-Dienst EncroChat erlaubte verschlüsselten Nachrichtenaustausch unter Kriminellen, wurde aber von Ermittlungsbehörden geknackt. Und dann auch noch die üble Sache mit der Verfolgungsjagd.

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Hamburg: Rücksichtslose Fahrt macht alles noch schlimmer

Der 23-Jährige soll rücksichtslos gefahren sein und besaß zudem keine gültige Fahrerlaubnis. Er habe mehrere rote Ampeln überfahren, sei in Gegenfahrbahnen eingebogen und mit 130 Sachen durch Hamburgs Innenstadt gerast, so die Staatsanwältin bei der 30-minütigen Anklageverlesung.

In der Neanderstraße konnten sich zwei Fußgänger in letzter Sekunde retten, weil sie schnell zur Seite gesprungen waren. Als die Polizei den Chaos-Raser endlich stoppen konnte, fand sie unter der Motorhaube Drogen, die in einem Thermo-Becher versteckt waren.

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Zur Bande gehören weitere Verdächtige, die gesondert verfolgt werden. Der 23-Jährige gilt als Initiator vom „Betäubungsmittel-Lieferservice“. Motto: Jederzeit lieferbereit. Er tat sich hauptsächlich als Kassenwart hervor, der die Gewinne aufteilte. Zudem bezahlte er andere mit 1.000 Euro im Monat für das Nutzen pro sogenannter „Bunker-Wohnung“, wo die Drogen lagerten. Zum Beispiel in der Dorotheenstraße in Winterhude oder in der Koppel in St. Georg.

Hamburg: Urteil kommt Ende Mai

Elf Prozess-Tage sind noch angesetzt. Die Urteilsverkündung wird Ende Mai erwartet. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob der 23-Jährige schweigt oder auspackt.

Voll absitzen oder Straferlass. Eine schwierige Entscheidung. Denn wer singt, hat im Knast verloren. Die Reizschwelle anderer Mitgefangener ist gegenüber Verrätern sehr niedrig.