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Hamburg: Sorge vor Hamas-Eskalation – Geheim-Aktionen geplant

In Hamburg rüstet die Polizei auf! Die Sicherheit ist die oberste Priorität. Geheim-Aktionen der Hamas werden vermutet.

© Imago / ZUMA Wire / HärtelPress

Hamburg, meine Perle: Warum die Stadt so einzigartig ist

Mit über 1,8 Mio. Einwohner ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Außerdem kommen rund sieben Mio. Touristen pro Jahr in die Hansestadt. Doch was macht die Stadt so beliebt und einzigartig?

Die Hamas hatte am Samstag (7. Oktober) ein Massaker unter israelischen Zivilisten angerichtet. 1200 Menschen verloren dabei ihr Leben. In Hamburg sind nun am Freitag (13. Oktober) anscheinend Geheim-Aktionen der Hamas-Anhänger geplant.

Die Hamburger Polizei nimmt einen Aufruf in sozialen Netzwerken zu antiisraelischen Protesten am Freitag sehr ernst und rüstet demnach die Sicherheit auf.

Hamburg: Verbot!

Für Freitagabend (13. Oktober) war eine kleine Kundgebung am Heidi-Kabel-Platz/Hachmannplatz angemeldet. Stattfinden sollte sie von 18:00 bis 20:00 Uhr. Doch die Versammlungsbehörde entschloss sich, die angemeldete Versammlung am Hauptbahnhof zu verbieten. Und nicht nur die!

Auch für eine weitere geplante Versammlung wird ein Verbot ausgesprochen. Diese sollte am Samstag (14. Oktober) unter dem Tenor „Stoppt den Krieg, Ende der Besatzung Palästina“ auf dem Rathausmarkt stattfinden. Es wird außerdem vermutet, dass Anhänger der Hamas nach dem muslimischen Freitagsgebet vor jüdischen beziehungsweise israelischen Einrichtungen der Stadt demonstrieren sollen. Auch angesichts eines Aufrufs in sozialen Netzwerken sei jederzeit mit spontanen Kundgebungen zu rechnen.

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Hamburg: Stadtgebiet wird gesichert

Diese könnten von einer sehr hohen Emotionalität geprägt sein und es könne auch zu strafbaren Handlungen wie Billigung von Straftaten oder Volksverhetzung kommen. Die Polizei erklärt gegenüber MOIN.DE, dass sie konsequent einschreiten werde. Zudem orientiert sich die Polizei derzeit an den aktuellen Entwicklungen. Dies wird auch an einer verstärkten Präsenz im Stadtgebiet sichtbar sein.


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Grundsätzlich sind Versammlungen unter freiem Himmel anzumelden und werden von der Versammlungsbehörde bestätigt, soweit keine Gründe für ein Verbot vorliegen.