Der Camping-Lifestyle übernimmt die Urlaubs-Landschaft – doch zwischen Entspannung und Freiheit gibt es die ein oder andere Regel zu beachten.
Wer frisch dabei ist, sollte sich lieber im Vorhinein informieren, bevor man ordentlich Strafgeld kassiert! Doch vor allem eine Regel scheint Camper gar nicht zu interessieren – Bußgeld hin oder her…
Camping-Urlauber ignorieren diese Regel
Die Sonne scheint, der Urlaub ruft – also ab auf die Straßen und in den lang ersehnten Sommer-Urlaub. Doch dann der Alptraum: Stau! Wenn der sich dann auch noch zieht, kann es ungemütlich werden.
Eine Neu-Camperin fragt sich in einem Camping-Forum auf Facebook eine wichtige Frage: Darf man, wenn die Blase im Stau drückt, eigentlich mal flott im Wohnwagen pinkeln? Die Antworten der Urlauber sind deutlich: klar! Doch gesetzlich erlaubt ist das tatsächlich nicht…
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Camping: Es droht Bußgeld
Generell gilt nämlich: Autobahnen dürfen nicht betreten werden – egal, ob der Verkehr fließt oder steht. Die Ausnahmen: Man hat eine Panne. Der Toiletten-Gang ist somit raus, sobald man das Fahrzeug verlassen muss. Wer also ein Wohnmobil besitzt und eine Toilette an Bord hat, hat Glück. Diese darf benutzt werden – solang man sich eben im Stand befindet und die Zündung aus ist.
Wer die Autobahn trotzdem betritt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Wer sein Auto im Stau stehen lässt und kurz verschwindet, behindert außerdem den Nachfolgeverkehr. Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und kann laut Bußgeldkatalog 35 Euro kosten.
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Die Camping-Community scheint sich daraus aber nicht viel zu machen: Wenn’s drückt, drückt’s halt! Und solange man nicht erwischt wird, schadet es ja auch keinem, so heißt es jedenfalls…