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Camping-Urlaub wieder erlaubt: Hier steht das Telefon seitdem nicht mehr still

Camping-Urlaub wieder erlaubt: Hier steht das Telefon seitdem nicht mehr still

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Camping an der Schlei ist seit Beginn dieser Woche wieder erlaubt. Foto: IMAGO / McPHOTO

Gute Nachrichten für alle Camping-Freunde in Norddeutschland: In den Modellregionen in Schleswig-Holstein können Urlauber mit ihren Wohnmobilen in den kommenden Wochen wieder anrollen und Zelte aufbauen.

So auch an der Schlei. Hier ist am Montag das neue Modellprojekt „Restart im Schlei-Ostsee-Tourismus“ gestartet. Auch Camping-Urlauber sind seit dem 19. April wieder willkommen. Die Öffnung für Touristen ist zunächst bis zum 16. Mai geplant.

Camping-Plätze können sich vor Anfragen kaum retten

Bereits jetzt laufen bei den Campingplätzen in der Region die Telefone heiß. Die Betreiber können sich vor Anfragen kaum retten.

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Auch der Campingplatz Lindaunis nimmt an dem Projekt teil. Bei dessen Betreibern geht eine Buchungsanfrage nach der anderen ein. Allerdings bringt die Teilnahme viel Organisatorisches mit sich: „Der bürokratische Aufwand dafür ist sehr groß“, sagt Heinke Detlefsen vom Campingplatz den „Schleswiger Nachrichten“.

Für den nächsten Ansturm haben die Betreiber ihr Hygienekonzept aus dem letzten Jahr noch einmal überarbeitet. Während etwa Toiletten geöffnet haben, bleiben die Duschräume bis auf weiteres geschlossen.

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Viele Anrufer hätten zudem Fragen zu den Voraussetzungen der Anreise und den Abläufen auf dem Campingplatz. „Ich finde es gut, dass etwas versucht wird“, freut sich Detlefsen.

Camping: Anreise nur mit negativem Corona-Test

„Das Interesse der Betriebe zur Teilnahme an der Modellregion ist riesengroß“, erklärt auch Max Triphaus, Geschäftsführer der Ostseefjordschlei (OFS) GmbH gegenüber den „Schleswiger Nachrichten“. Hier müssen sich Vermieter touristischer Unterkünfte melden und ihre Teilnahme an dem Modellprojekt bestätigen. Sie verpflichtet sich außerdem dazu, die speziellen Corona-Auflagen zu erfüllen.

Neben touristischen Betrieben dürfen auch Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Auch die Außengastronomie darf wieder in Betrieb genommen werden. Das gilt allerdings nur bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Restaurants in Hotels oder Ferienanlagen dürfen ihre Innenbereiche nicht öffnen.

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Die Anreise ist zudem nur mit einem negativen Corona-Test möglich. Dabei muss es sich um einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test handeln, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf. Bei längeren Aufenthalten müssen Gäste spätestens am dritten Tag einen weiteren Test vorlegen. (mik)