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Camping: Wirre Gesetze! Das sollten Urlauber für ihre Sicherheit beachten

Eine wichtige Prüfung des Camping-Wagens führt zu Ungewissheit. Weil es keine klaren Gesetze gibt, sind die Reisenden verwirrt.

© IMAGO / Manngold

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Vor dem Kauf des Wohnwagens oder Wohnmobils gehören einige Prüfungen dazu. Ähnlich wie beim Autokauf sollte auf eine nicht ablaufende Hauptuntersuchung (HU) geachtet werden. Doch wie sieht es eigentlich mit der Gasuntersuchung beim Camping-Gefährt aus?

Das beschäftigt momentan in den sozialen Medien einige Camper. Ist die Gasuntersuchung wirklich Pflicht oder können Reisende auch mal drauf verzichten? MOIN.DE hat die Antworten.

Camping: Gasprüfung nicht mehr verpflichtend

Auf die Frage, ob die Gasuntersuchung wirklich Pflicht für Camper ist, scheint es nur schwer, eine verlässliche Antwort zu finden. Bis zum 31.12.2019 war eine Gasuntersuchung für Camper Pflicht, um gleichzeitig auch den TÜV zu bestehen. Doch seit Beginn des 2020 stellt sich ein anderes Bild dar.

Denn seit dem 1. Januar 2020 wurde diese Pflicht ausgesetzt. Die Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer sind nicht mehr verpflichtet, eine Gasprüfung durchzuführen. Somit können die Camper auch eine TÜV-Plakette erhalten, ohne die Prüfung durchführen zu lassen.

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Camping: Rechtslage ungeklärt

Die Aussetzung der Regel galt allerdings vorerst nur bis zum Januar 2023. Doch seit dem 1. April 2022 haben sich die gesetzlichen Vorgaben grundlegend geändert. Die Gasuntersuchung ist nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie ist als eigenständige Prüfung für Wohnwagen und Wohnmobile anzusehen. Doch gesetzliche Regelungen hierfür gibt es nicht.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) scheint seit März 2023 über die rechtlichen Grundlagen zu grübeln und somit auch einen Prüfungsturnus zu finden. Wie lange das noch dauert, ist unklar. Solange die gesetzlichen Vorgaben nicht klar sind, sollten Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer die Prüfung alle zwei Jahre durchführen lassen. Diese Prüfung kann beispielsweise bei der Dekra oder dem TÜV durchgeführt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 60 Euro pro Untersuchung.

Camping: TÜV-Experte klärt auf

Auf Nachfrage beim TÜV Nord Hannover hat MOIN.DE nun klare Antworten. „Nach aktueller Rechtsprechung ist eine Überprüfung der Gasanlage in Freizeitfahrzeugen kein Prüfpunkt im Rahmen der Hauptuntersuchung. Im Rahmen der HU muss allerdings eine Heizung, die während der Fahrt genutzt werden kann, überprüft werden.“


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Auch in der Camping-Gemeinde scheint die Meinung zur Gasprüfung eindeutig zu sein. Die Camper berichten unter anderem auf Facebook vermehrt davon, dass sie die Prüfung regelmäßig und freiwillig durchführen ließen, da sie sich damit einfach sicherer fühlen.