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Camping: Mann erlebt Schreckmoment im Wohnmobil – „Selber schuld“

Ein Camping-Liebhaber begeht einen fatalen Fehler beim Parken und bereut ihn sofort. Nun muss er blechen.

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© IMAGO / Seeliger

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Während der Wintermonate suchen zahlreiche Camping-Liebhaber nach einem sicheren Ort, um ihre Wohnmobile und Wohnwagen zu parken.

Ein Mann glaubte, er habe einen sicheren Platz gefunden. Doch dann kam der unerwartete Schlag. Was ihm passiert ist, löst aktuell hitzige Diskussionen unter den Camping-Liebhabern aus.

Camping: Unerwarteter Schlag beim Parken

Der Camping-Urlauber mietete einen Stellplatz in einem Wohngebiet und parkte dort problemlos für zwei Wochen. Doch als er sein Wohnmobil vom Parkplatz bewegte, erlebte er plötzlich einen Schock.

„Ich bin rückwärts aus dem Parkplatz gefahren und da hat jemand das Elektrische Garagentor von innen aus der Tiefgarage aufgemacht“, schreibt er in einer Facebook-Gruppe für Camping-Liebhaber. Dabei teilte er Bilder, die zeigen, wie sein Wohnmobil durch das geöffnete Garagentor beschädigt wurde. Er war sehr nah am Tor vorbeigefahren, und als das Tor sich öffnete, kollidierte es mit seinem Fahrzeug.

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Der betroffene Camping-Liebhaber berichtet weiter: „Die Person, die das Garagentor geöffnet hat, ist sofort verschwunden, vermutlich aus Angst, für entstandene Schäden bezahlen zu müssen.“ Er habe die Hausverwaltung kontaktiert und gefragt, ob die Betriebshaftpflichtversicherung solche Schäden abdeckt, weil es sich um einen großen Wohnblock handelt.

Camping-Liebhaber haben klare Meinung

Die Hausverwaltung argumentierte jedoch, dass er selbst als „Verursacher“ gelte und letztendlich für die Schäden durch seine Vollkaskoversicherung aufkommen müsse. „Ich sehe mich aber nicht als Verursacher“, schreibt er in seinem Beitrag und fragt andere Camping-Enthusiasten nach Tipps.

Der Facebook-Beitrag löste hunderte Reaktionen aus, wobei viele Camping-Urlauber ihr Mitgefühl mit dem Betroffenen drückten. Dennoch äußerten die meisten eine eindeutige Meinung: „Selber schuld, weil du in einem Gefahrenbereich gefahren bist“, heißt es mehrfach in die Kommentare. Eine Person erklärte: „Wenn du rückwärts mit einem unübersichtlichen Fahrzeug fährst, musst du einen Einweiser haben.“

Ein weiterer Camping-Liebhaber äußert seine Meinung dazu: „Ich sehe dich auf jeden Fall in der Mitschuld. Man muss doch damit rechnen, dass das Garagentor aufgeht, noch dazu wenn es ein Mehrparteienhaus ist und mehrere Personen das Garagentor nutzen.“


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Es wird empfohlen, beim Annähern an Garagen-Sektionaltore von außen einen angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, um Kollisionen zu vermeiden. „Wenn ein Fahrer unsachgemäß steuert, rückwärts fährt oder nicht ausreichend auf seine Umgebung achtet, könnte die Schuld beim Fahrer liegen“, heißt es von mehreren Versicherungsanbietern.

In einem Szenario könnte die Betriebshaftpflichtversicherung die entstandenen Schäden übernehmen, beispielsweise wenn das Garagentor aufgrund eines technischen Defekts oder einer unsachgemäßen Bedienung seitens der Nutzer unvorhergesehen geöffnet wird.

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