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Hamburg Hauptbahnhof ändert Hausordnung – klares Kiff-Verbot!

Die Deutsche Bahn passt die Hausordnungen für alle Bahnhöfe an – auf für den Hauptbahnhof Hamburg. Was gelten soll.

Cannabis ist mittlerweile in Deutschland freigegeben. Doch die Deutsche Bahn schiebt freimütigem Kiffen am Hauptbahnhof Hamburg eine Klausel vor. Und nicht nur da.

Die Deutsche Bahn hält offenbar nicht viel von Joints und Co. an ihren Bahnhöfen. Es folgen bundesweit Verbotsplakate – auch am Hauptbahnhof Hamburg.

Hamburg Hauptbahnhof: Wo ist der Zug vom Joint erlaubt?

Während in den Zügen der Deutschen Bahn ohnehin allgemeines Rauchverbot gilt, kann ein Zug vom Joint am Hauptbahnhof ungemütliche Konsequenzen haben – zumindest außerhalb gekennzeichneter Raucher-Zonen.

In denen darf nämlich munter gekifft werden – außerhalb jedoch nicht. Das soll Reisende schützen, wie eine Bahnsprecherin „Bild am Sonntag“ erklärte. „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an.“

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Hamburg Hauptbahnhof: Konsequenzen bei Verstoß

Ende Mai soll die neue Hausordnung inklusive Kiffer-Klausel am Hauptbahnhof Hamburg gültig und rechtskräftig sein. Das betrifft bundesweit pro Tag etwa rund 20 Millionen Reisende an Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Doch welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung der neuen Hausordnung?


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Verstöße will der Konzern ab dem 1. Juni 2024 verfolgen. Bis dahin gelten „freundliche Aufforderungen und Hinweise“ von Bahn-Mitarbeitern. Danach können Sicherheits-Mitarbeiter Hausverweise und sogar -verbote aussprechen.

Einzige Ausnahme beim Konsum von Cannabis aus Sicht der Deutschen Bahn: Aus medizinischen Gründen ist und bleibt der Konsum erlaubt, am Hauptbahnhof Hamburg sowie bundesweit.