An der Nordsee-Küste gibt es eine Zugstrecke, die von großer Bedeutung ist. Touristen hingegen bleibt die Nutzung größtenteils verwehrt!
Für einige Menschen an der Nordsee ist die Verbindung sogar (über-)lebenswichtig – doch Urlauber haben wenig davon. Wie kann das sein?
Nordsee: Ohne geht nicht
Ohne sie wären die Bewohner der Hallig Oland von der Außenwelt abgeschnitten: die Lorenbahn. Da Schiffe aufgrund der geringen Wassertiefe nicht regelmäßig anlegen können, ist die Bahnstrecke von Langeneß über Oland bis zum Festland nach Dagebüll für die Inselbewohner unverzichtbar. Und es gelten klare Regeln.
Obwohl die Fahrt mit einer Lore für viele Touristen verlockend klingt, bleibt sie den meisten verwehrt. Während die Inselbahn auf Langeoog öffentlich zugänglich ist, wird die Lorenbahn vom Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz betrieben und für Arbeiten entlang der Strecke genutzt. Die Einheimischen nutzen die Loren, um sämtliche für das Leben auf der Hallig notwendigen Güter zu transportieren.
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Nordsee: Wer darf fahren?
Die private Nutzung der Loren wird lediglich geduldet. Mitfahren dürfen nur Angehörige der Halligbewohner oder Gäste, die beispielsweise zu einer Feier gebracht werden. Bewohner von Langeneß dürfen die Loren nur für sich selbst oder ihre Angehörigen nutzen. Eine Ausnahme gibt es für Urlauber, die in einer der wenigen Unterkünfte auf Oland übernachten – Oländer dürfen ihre Gäste mit der Lore vom Festland abholen.
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Wer eine Lore fahren möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein besitzen. Eine klassische Straßenverkehrsordnung gibt es nicht – stattdessen gilt die einfache Regel: Wer zuerst kommt, fährt zuerst. In der Zeit von 7 bis 15.30 Uhr hat der Küstenschutz jedoch immer Vorrang.