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Nordsee und Ostsee: Sturmtief „Zoltan“ bringt Bahn-Chaos! Diese Rechte hast du

Das Sturmtief „Zoltan“ sorgt wenige Tage vor Weihnachten für absolutes Chaos im Bahnverkehr. Reisende an der Nordsee und Ostsee sind stark betroffen.

© Christian Charisius/dpa/dpa-tmn

Nordsee vs. Ostsee: Das unterscheidet beide voneinander

Was sind die Unterschiede zwischen Nord- und Ostsee?

Das Sturmtief „Zoltan“ wütet über ganz Deutschland. Nachdem am Donnerstag (21. Dezember) vor allem die Nordsee und Hansestadt Hamburg betroffen waren (>>>hier alle Infos im Live-Blog), zieht das Tief am Freitag weiter Richtung Süden.

Wie bei jedem Unwetter muss die Bahn mal wieder über Zugverspätungen und Ausfälle informieren. Und das ausgerechnet vor dem Weihnachtswochenende, an dem viele Menschen auf den öffentlichen Fernverkehr angewiesen sind. Welche Rechte du als Fahrgast nun hast, erklären wir hier.

Nordsee und Ostsee: Völliges Bahnchaos vor Weihnachten

Schon gestern Abend (21. Dezember) gab es unter anderem am Hamburger Bahnhof völliges Chaos. Hunderte Menschen stauten sich am Bahnsteig und in der Bahnhofshalle und mussten dabei zusehen, wie ein Zug nach dem anderen ausgefallen ist.

Doch das ist noch lange nicht die Spitze des Eisberges gewesen. Die Bahn kann den Betroffenen nicht weiterhelfen und keinerlei Auskünfte darüber geben wann, welche Züge wieder fahren. Somit sind die meisten Passagiere auf sich allein gestellt und müssen für sich selber eine Lösung finden.

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Nordsee und Ostsee: Rechte der Fahrgäste

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Option, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wobei man auch eine andere vergleichbare Verbindungen zum Zielort wählen kann.

Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind das Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen. Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer anderweitigen Unterkunft sorgen und den Transfer organisieren. Bucht man auf eigene Faust ein Hotel, sollte man sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Diese Entschädigung ist unabhängig von den oben beschriebenen Pflichten der Bahnunternehmen. Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für Tickets, die über ein Kundenkonto gekauft wurden, online oder in der App anstoßen.

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Nordsee und Ostsee: Starke Auslastung am Wochenende erwartet

Wer am Donnerstag oder Freitag (21. und 22.12.) reisen wollte, hat laut DB zum Beispiel auch die Möglichkeit, die Reise zu verschieben – unabhängig davon, ob die eigene Verbindung von Sturmfolgen betroffen ist oder nicht. Die Zugbindung für Spar- und Supersparpreis-Tickets sei für diese beiden Tage aufgehoben. Das ist allerdings eine Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten.


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In der jetzigen Situation hilft den Reisenden das nur bedingt. Höchste Priorität für die Meisten ist wohl die Ankunft am geplanten Zielort. Die beste Alternative ist es wohl sich auf eigene Faust um mögliche Ersatzverbindungen zu kümmern. Die Hilfe der Deutschen Bahn hält sich bekanntlich in Grenzen. (dpa)