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Oldenburg: Mann kauft Luxus-Auto an Tankstelle – am Ende hat er weder Geld noch Fahrzeug

Ein Mann hat ein teures Luxus-Auto auf einem Imbiss-Parkplatz bei einer Tankstelle gekauft und am Ende weder Geld noch Fahrzeug gehabt.

Oldenburg
© IMAGO / Tim Oelbermann; IMAGO / Zoonar

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Auf einem Parkplatz in der Nähe einer Tankstelle stand das Luxus-Auto schon bereit zur Abfahrt. Nur noch die Papiere galt es vorher im Imbiss zu unterschreiben – und schon war ein Mann zwar um mehrere zehntausend Euro leichter, aber stolzer Besitzer eines neuen Lamborghinis.

Doch auf den absurden Auto-Imbiss-Schnellkauf folgten unweigerlich harte Konsequenzen. Vom Oberlandesgericht in Oldenburg kam nun das vernichtende Urteil. Nicht nur von seinem Fahrzeug, sondern auch von seinem Geld muss sich der Mann jetzt verabschieden.

Oldenburg: Mann kauft Luxus-Auto an Tankstelle

Vor einiger Zeit beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Oldenburg mit dem skurrilen Autokauf, bei dem schnell alle Alarmglocken hätten läuten müssen. Doch von vorne. Auf einer Online-Plattform fand ein Mann seinen Wunsch-Lamborghini. So schrieb er die Händler an und traf sich laut Bericht des Gerichts mit zwei Männern.

Im Namen eines in Spanien lebenden Mannes wollen sie das Luxus-Auto verkaufen, lautet die Erklärung der Händler damals. Zur Besichtigung trafen sich beide Parteien auf dem Parkplatz einer Spielothek in Wiesbaden. Das Auto schien dem Käufer zu gefallen.

Auf dem Gelände einer Tankstelle in Essen sollte einige Tage später die finale Übergabe stattfinden. Den Kaufvertrag unterschrieb der Mann daraufhin in einem Imbiss, unweit von der Tankstelle entfernt. Um ein Uhr nachts war er fortan Besitzer eines neuen Luxusschlittens.

Der Käufer gab den Lamborghini seinen alten „Lambo“ für 60.000 Euro in Zahlung und zahlte den Brüdern weitere 70.000 Euro in bar. Doch bei der Anmeldung seines neuen Luxus-Schlittens der Schock.

Oldenburg: Am Ende sind Geld und Fahrzeug weg

Das Auto wird gesucht. In Spanien hatte ein Vermieter von Luxus-Autos europaweit nach dem Fahrzeug fahnden lassen. Der spanische Kläger verlangte inzwischen die Herausgabe des Fahrzeugs. Das Landgericht Osnabrück wies die Forderung aber zunächst ab. Der Mann, so die Entscheidung des Landgerichts, habe „gutgläubig“ das Auto erworben.

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg sieht es nun aber völlig anders aus. Das Verhalten des Mannes sei „grob fahrlässig“ und die Gesamtumstände so auffällig, dass er hätte stutzig werden müsse, heißt es aus Oldenburg. Gutgläubiger Erwerb sei somit ausgeschlossen. Für den Mann bedeutete dies: Abschied nehmen.


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Seinen neuen Lamborghini musste er dem spanischen Besitzer zurückgeben. Er selbst geht nach der Verhandlung komplett leer aus. So sind am Schluss nicht nur der Lamborghini und mehrere zehntausend Euro weg, sondern auch sein alter Lamborghini.