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Ostsee: Krasse Neuigkeit von Mega-Projekt – Hoffnung der Menschen zerstört

Ostsee: Krasse Neuigkeit von Mega-Projekt – Hoffnung der Menschen zerstört

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© picture alliance/dpa | Frank Molter

Nordsee vs. Ostsee: Das unterscheidet beide voneinander

Was sind die Unterschiede zwischen Nord- und Ostsee?

Im Streit über das Rettungs- und Notfallkonzept für den geplanten Tunnel unter der Ostsee hat die Stadt Fehmarn eine Niederlage vor Gericht erlitten.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies laut Mitteilung vom Donnerstag eine Beschwerde Fehmarns zurück. Die Stadt hatte einen Eilantrag gegen den Baustart der festen Fehmarnbeltquerung durch die Ostsee gestellt, weil sie das Konzept für die Tunnelsicherheit und dessen Finanzierung für nicht ausreichend hielt. Sie habe allerdings keine Rechtsgrundlage für ihren geforderten Anspruch, entschied das Gericht.

Ostsee: Beschluss ist nicht anfechtbar

Hintergrund ist demnach, dass die Stadt Fehmarn mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr per Gesetz für den Brandschutz in dem Tunnel zwischen Puttgarden und Rødby zuständig ist. Das entsprechende Konzept liege seit März 2021 vor und sei auch mit dem Land und der Feuerwehr abgestimmt worden.

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Damit die Stadt die Brandschutz-Aufgaben gut erledigen könne, müsse sie selbst für eine entsprechende Ausstattung sorgen, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Geld dafür kommt vom Land.

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Das ist die Ostsee:

  • auch Baltisches Meer genannt
  • die Ostsee ist das größte Brackwassermeer der Erde
  • die Fläche beträgt 412.500 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 459 Meter tief

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Die Stadt hatte ihren Eilantrag nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planfeststellungsbeschluss eingereicht und sich auf darin enthaltene Ergänzungen einer Auflage zur Tunnelsicherheit bezogen.

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Das OVG stellte nun klar, dass die Stadt keinen Anspruch darauf hat, dass das zuständige Landesverkehrsministerium in der Sache erneut tätig wird. „Das OVG hat bestätigt, dass das Land alles Erforderliche geregelt hat“, sagte die Sprecherin. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Das ist Fehmarn:

  • Fehmarn ist nach Rügen und Usedom die drittgrößte Insel Deutschlands
  • Es ist die einzige Ostsee-Insel Schleswig-Holsteins
  • Die Fehmarnsundbrücke, die Fehmarn mit dem Festland verbindet, ist 963 Meter lang
  • Fehmarn zählt rund 12.600 Einwohner
  • Auf der Insel gibt es vier Naturschutzgebiete
  • Der 17,6 Kilometer lange Fehmarnbelttunnel soll Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden; die Eröffnung ist für 2029 geplant

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18 Kilometer durch die Ostsee

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die Insel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden.

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Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf auf unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden. (dpa)