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Ostsee: Ärger am Strand! Weil SIE jetzt verschwinden müssen – doch das hat einen wichtigen Grund

Ostsee: Ärger am Strand! Weil SIE jetzt verschwinden müssen – doch das hat einen wichtigen Grund

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Was aus einem wichtigen Grund an der Ostsee passieren soll, passt einigen gar nicht (Symbolbild). Foto: IMAGO / Susanne Hübner

Die Sommersaison ist nun so gut wie vorbei. An der Ostsee beginnt jetzt die Zeit der Stürme und Sturmfluten.

Vielerorts werden aus diesem Grund Vorkehrungen getroffen. Bei einigen Strandkorbbetreibern an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern sorgt das allerdings für Unmut.

Ostsee: Bis Mitte Oktober müssen sie verschwinden

Langsam verschwinden die Strandkörbe von Mecklenburg-Vorpommerns Küsten. Grund hierfür sei die Sturmflutsaison, hieß es aus dem Umweltministerium am Freitag, „Statistisch sind von Oktober bis März Überflutungen der Strandflächen an unserer Ostseeküste sehr wahrscheinlich“.

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Laut geltender Rechtslage muss bis zum 15. Oktober die Bewirtschaftung der Strände eingestellt werden.

In der Vergangenheit durften die Strandkörbe im Seebad Warnemünde bei Rostock deutlich länger stehen, sagte Strandkorb-Verleiher Matthias Treichel. Er wünsche sich, wegen der Corona-Pandemie etwa 30 bis 40 Prozent seiner Strandkörbe bis Ende Oktober anbieten zu dürfen.

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Das ist die Ostsee:

  • auch Baltisches Meer genannt
  • die Ostsee ist das größte Brackwassermeer der Erde
  • die Fläche beträgt 412.500 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 459 Meter tief

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Dafür habe er sich unter anderen an Umweltminister Till Backhaus (SPD) gewandt.

Ostsee: Das beeinträchtige den Tourismus

Andernfalls werde sich der Strand genau während der Herbstferien in eine Baustelle verwandeln, wenn die Körbe verschwinden müssten. Das beeinträchtige den Tourismus, fürchtet Treichel.

Dieses Vorhaben in Warnemünde ist laut Ministerium von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt mittleres Mecklenburg (Stalu) bislang geduldet worden.

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Angesichts des „besorgniserregenden Anstiegs des Hochwasserrisikos“ sei damit nun Schluss. Man habe das Stalu aufgefordert, bei der Hansestadt Rostock als Verpächter der Strandgrundstücke auf die Einhaltung der Rechtslage zu drängen. (dpa/mae)