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Ostsee: Touristenort kassiert bei Menschen ab, die gar nicht hier waren

Ostsee: Touristenort kassiert bei Menschen ab, die gar nicht hier waren

Ostsee Scharbeutz Lockdown Hotels
Strandkörbe in Scharbeutz an der Ostsee. Foto: imago images/Chris Emil Janßen

Diese Post von der Ostsee kam bei den Empfängern gar nicht gut an. Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, hat die Gemeinde Scharbeutz jetzt die Zweitwohnungssteuerbescheide für das Coronajahr 2020 versendet. Sie verlangt demnach den vollen Steuerbetrag.

„Das ist nicht in Ordnung“, zitiert die Zeitung einen Mann aus Hamburg, der in Scharbeutz an der Ostsee ein kleines Mittelreihenhaus besitzt. 100 Prozent der Zweitwohnungssteuer, 973,29 Euro für das Jahr 2020, soll er zahlen. Und das, obwohl er in dem Haus während des Nutzungsverbots keine Zeit verbringen konnte.

Ostsee: Grömitz und Timmendorfer Strand berechnen weniger

Einige Kreise in Schleswig-Holstein hatten Ferienhausbesitzer im März 2020 verboten, ihre Immobilien zu nutzen. Nach rund vier Wochen hoben die Kreise, darunter Nordfriesland und Ostholstein, die Verfügung auf. Schleswig-Holsteins Tourismusminister Bernd Buchholz (FDP) entschuldigte sich hinterher für den harten Kurs.

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Der Touristenort Scharbeutz hingegen fährt jetzt einen harten Kurs mit der Berechnung der Zweitwohnungssteuer. Wie eine Recherche des „Hamburger Abendblatts“ zeigt, werden in Grömitz den Zweitwohnungseigentümern für 2020 nur zehn (statt zwölf) Steuer-Monate berechnet, in der Ostsee-Gemeinde Timmendorfer Strand ebenso.

Auf Anfrage der Zeitung heißt es bei der Scharbeutzer Verwaltung, dass Nutzungsbeschränkungen von bis zu 100 Tagen im Jahr keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer hätten.

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Ostsee: Rechtlich ist die Sache einigermaßen klar

4.500 Zweitwohnungssteuerbescheide hat Scharbeutz gemäß „Abendblatt“ verschickt. Rund 6.000 Erstwohnsitze gibt es in dem Ort. Rechtlich ist die Sache mit dem Nutzungsverbot demnach einigermaßen klar.

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Das ist die Ostsee:

  • auch Baltisches Meer genannt
  • die Ostsee ist das größte Brackwassermeer der Erde
  • die Fläche beträgt 412.500 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 459 Meter tief

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Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) habe bislang alle Klagen abschlägig beschieden.

„Es besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Anreise von Personen zur Nutzung einer Nebenwohnung, von denen es im Gebiet des Antragsgegners eine nicht unerhebliche Anzahl gibt, die Infektionsausbreitung verstärken könnte“, wird aus einem Urteil vom 23. April vergangenen Jahres zitiert.

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Den ganzen Artikel im „Abendblatt“ findest du >>> hier.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat es immer wieder Diskussionen rund um Zweitwohnungsbesitzer gegeben. Mit welchem Trick Urlauber ein Verbot umgangen haben, kannst du >>> hier nachlesen. (kbm)