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Ostsee und Nordsee vertauscht – Bestatter macht folgenschweren Fehler

Ostsee und Nordsee vertauscht – Bestatter macht folgenschweren Fehler

Seebestattung Ostsee
Ein Mann wurde im falschen Meer bestattet. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Ingo Wagner

Es ist eine fatale Verwechslung, die einem Seebestatter passiert ist. Statt in der Nordsee, setzte er die Asche eines verstorbenen Mannes in der Ostsee bei.

Diese irre Verwechslung hatte drastische Folgen – vor allem für die Witwe des beigesetzten Mannes. Sie zog deswegen vor ein Gericht. Eines ist nach dem Prozess gewiss: Den Unterschied zwischen der Nordsee und der Ostsee wird der Bestatter nun kennen.

Ostsee und Nordsee: Seebestattung am falschen Ort

Ein verstorbener Mann aus Bielefeld sollte im Auftrag seiner Frau in der Nordsee bestattet werden. Da er aus England stammte und lange in Deutschland lebte, fühlte er sich mit dem Meer verbunden. Doch dann passierte der folgenschwere Fehler: Seine Asche wurde ohne Angehörige beigesetzt, allerdings nicht in der Nordsee, sondern in der Ostsee.

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Als die Witwe das Geschehen mitbekommen hatte, war sie schockiert. Denn denn der letzte Wille ihres Mannes war es, in der Nordsee bestattet zu werden. Nach dem Irrtum verklagte sie den Bestatter wegen psychischer Belastungen auf Schmerzensgeld.

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Das ist die Nordsee:

  • die Nordsee ist ein Randmeer des Atlantischen Ozeans
  • die Nordsee ist ein wichtiger Handelsweg und dient als Weg Mittel- und Nordeuropas zu den Weltmärkten
  • die Fläche beträgt 570.000 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 700 Meter tief

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Nach Angaben eines Gutachters plagten die Witwe Schuldgefühle, dass der letzte Wunsch ihres Mannes nicht erfüllt wurde. Dies sei für die Frau nur schwer erträglich, berichtet der „WDR“ unter Berufung auf das Bielefelder Landgericht.

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Die Frau habe ein Psychotrauma erlitten, sie leide zudem unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen.

Ostsee und Nordsee: Entscheidung des Gerichts

Der Bestatter hingegen argumentierte, dass kein konkreter Ort vereinbart worden sei. Auch eine schriftliche Vereinbarung zum Bestattungsort lag nicht vor.

Nach einer Zeugenbefragung hat das Gericht Folgendes festgestellt: Die Klägerin habe ausreichend deutlich gemacht, dass die Nordsee als Ort der Seebestattung wichtig sei.

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Schließlich gab das Landgericht in Bielefeld der Witwe Recht, sprach ihr aber nur 2.500 Euro Schmerzensgeld zu, statt der geforderten Summe von 10.000 Euro, heißt es beim „WDR“. (mae)