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Ostsee: Paar fühlt sich von Gemeinde „erpresst“ – hier knallt’s gewaltig

Ärger auf der Ostsee-Insel Usedom! Im Streit um ein Grundstück fühlt sich ein Paar aus Benz sogar „erpresst“ – und das bebaute Grundstück muss dran glauben.

© IMAGO / BildFunkMV

Usedom: Woher die Insel ihren Namen hat

Nach Rügen ist Usedom die zweitgrößte Insel Deutschlands. Die Insel an der Pommerschen Bucht hat 76.500 Einwohner. Sie ist zum Großteil Deutsch, jedoch ist auch ein Teil im Osten von ihr bereits polnisch. Gelegen an der Ostsee ist sie ein absoluter Touristenmagnet.

Viele zieht es für eine Auszeit an die Ostsee-Küste. In beliebte Orte oder auf Inseln wie Usedom und Fehmarn. Einige verlieben sich sogar in die schöne Atmosphäre am Wasser, sodass sie sogar entscheiden, für immer zu bleiben.

So ging es auch einem Paar aus Leipzig und Münster. Die zwei kamen vor 24 Jahren auf die Ostsee-Insel Usedom, wo sie glücklich eine Immobilie in Benz übernahmen. Doch jetzt gab’s Ärger und das Grundstück des Paars droht sogar abgerissen zu werden.

Ostsee: Grundstücks-Streit auf Usedom

Als das Usedomer Paar vor 24 Jahren auf die Insel kam, fehlte zum perfekten Glück nur noch die Garage neben dem Haus – zu dem Zeitpunkt betrieb das Ehepaar noch eine Gerüstbaufirma, die entsprechenden Stauraum benötigte. Bei diesem Thema begann der Frust, den das Ehepaar nun bei der „Ostsee-Zeitung“ herausließ.

Der Verkäufer des Grundstücks unterzeichnete einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde und es kam zu einem Grundstückstausch, wie das Paar erklärt. Die 250 Quadratmeter große Fläche war ein kontaminiertes, heruntergekommenes Grundstück und lag praktischerweise direkt gegenüber des Wohnhauses.

„Die Nutzungsvereinbarung beginnt mit Unterzeichnung und wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen“, erinnert sich das Benzer Paar, woraufhin es mit dem Bau des Reetdach-Fachwerkhäuschens als Werkstatt und Garage begann. Doch hier kam der Haken, den das Paar nicht auf dem Schirm hatte: „Unbegrenzt“ hatte es ohne Laufzeit verstanden, wobei das Gericht damit meint, „dass eine Laufzeit nicht vereinbar werden soll“, wie das Urteil laut „Ostsee-Zeitung“ erklärte.

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Ostsee: Ehepaar fühlt sich „erpresst“

Nach dem Aufräumen und Bebauen des Grundstücks kam 2006 erstmalig auf die Agenda der Gemeinde, um im Rahmen einer Neuordnung des Bodenordnungsverfahrens Anspruch zu erheben. Es sollte Geld fließen, da das Paar das Nebengebäude aufgestockt und zu Wohnzwecken genutzt hatte. Der Bauantrag beinhaltete ein Carport, was nicht eingehalten wurde. Das ließ das Amt Usedom-Süd das Paar bereits 2006 in einem Schreiben wissen.

Doch die Benzer fühlen sich „erpresst“, da sie sich um die müllbelastete Fläche gekümmert und sie wieder nutzbar gemacht hätten. „Mit einem perfiden Trick wurde ein wertloses Stück Land nun zu einem profitablen Grundstück“, sagt der Mann.

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Ostsee: Streit mit Anwälten

Zehn Jahre später wurde das Bodenordnungsverfahren rechtskräftig und der Streit um das Grundstück ging weiter. 2017 hätte das Paar dann einen Pachtvertragsentwurf geschickt und der Gemeinde das Grundstück zum Kauf angeboten. „Es wurde nie akzeptiert“, erinnert sich die Benzerin.

Anwälte sind nun seit 2020 im Einsatz. Das Paar möchte das Grundstück nicht erwerben, möglicherweise kommen das Paar und die Gemeinde mit einem Pachtvertrag noch auf einen Nenner. Solange dieser nicht unterschrieben würde, fordert die Gemeinde, dass das Grundstück bebaut herausgegeben werden müsse.


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Doch die Wut vergeht nicht: Die Benzer vermuten, dass hinter der Kündigung des Nutzungsvertrages eine „Retourkutsche“ steckt. Vor einiger Zeit hatte das Ehepaar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, die zum Nachteil des Ferienhauses vom damaligen Innenminister Lorenz Caffier (CDU) ausgefallen war.