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Rügen: Auf der Insel ist die Hölle los! Völlig außer Rand und Band…

Auf Rügen ist die Hölle los! (frei nach dem Film „Auf dem Highway ist die Hölle los“)

Hinweisschild in Göhren auf der Insel Rügen
© imago

Rügen: 5 Fakten über die größte deutsche Insel

Wir verraten euch fünf Dinge,über die malerische Insel in Mecklenburg-Vorpommern, die du vielleicht noch nicht wusstest.

Von der Polizei erreicht uns eine Meldung von der Insel Rügen. Genau genommen sind es sogar mehrere Meldungen. Eine wilder als die andere.

Auf Rügen ist die Hölle los! Frei nach dem Film-Klassiker „Auf dem Highway ist die Hölle los“, in dem es um ein waghalsiges Autorennen geht.

Rüganer außer Rand und Band

Vor wenigen Tagen führten Beamte des Polizeihauptreviers Bergen zur Mittagszeit auf der L 301 zwischen Bergen und Gingst eine Geschwindigkeitskontrolle durch.

In knapp zwei Stunden erwischten sie bei erlaubten 80 km/h insgesamt 14 Fahrer, die zu schnell fuhren und durch die Beamten unmittelbar kontrolliert und auf ihr Fehlverhalten angesprochen wurden. „Einer von ihnen trieb es an der Stelle auch auf die Spitze. Der 34-jährige Deutsche kam aus Richtung Bergen, als er eingemessen wurde“, berichtet die Polizei.

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„Die Beamten staunten nicht schlecht“, heißt es wortwörtlich im Polizeibericht, zeigte das Gerät doch 130 km/h an. Ihn erwartet ein Bußgeld im Regelsatz in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Es geht noch weiter. „Traurig aber wahr, dies sollte an dem Tag nicht der Spitzenreiter sein. Den erwischten nämlich die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Grimmen, welche im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund mit ihrer Technik unterwegs sind.“


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Sie fuhren mit einem Videowagen auf der B96 als ihn ein VW auffiel. Die Messung hier ergab eine Überschreitung von über 71 km/h. Somit befindet sich der 40-jährige deutsche Fahrer im Höchstbereich dessen, was der Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsverstößen überhaupt hergibt: 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Zu prüfen bleibe, ob er gegebenenfalls nicht mehr nur fahrlässig gehandelt haben könnte. In dem Falle würde sich das Bußgeld verdoppeln. (jds)