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Sylt: Skandal auf Luxus-Insel! 93-Jährige fast verhungert – Gemeinde rechtfertigt sich

Grausame Nachrichten aus Sylt. Eine 93-Jährige soll vernachlässigt und fast verhungert aufgefunden worden sein. Nun äußert sich die Gemeinde.

© IMAGO / Chris Emil Janßen

Sylt: Was man über die Trauminsel in der Nordsee wissen muss

Über die berühmte nordfriesische Insel Sylt gibt es viel zu lernen. Sie steht zu weiten Teilen unter Naturschutz und beherbergt den nördlichsten Punkt Deutschlands.

Sylt, die Insel der Reichen und Schönen – jedoch tauchen in letzter Zeit immer wieder Skandale auf, die ordentlich am Image der Insel rütteln (>>> hier mehr lesen).

Und schon steht der nächste vor der Tür! Eine 93-Jährige soll auf Sylt fast verhungert sein – jetzt rechtfertigt sich die Gemeinde.

Sylt: Bewohnerin einer Obdachlosenunterkunft

Seit 2005 wohnte die 93 Jahre alte Bewohnerin in der Sylter Obdachlosenunterkunft – bis sie vor kurzem auszog. Die bettlägerige Bewohnerin soll fast verhungert sein. „Zu dem Zeitpunkt, als ich sie gefunden habe, wog die alte Frau nur noch 35 Kilo“, sagt die Vorsitzende der Sylter Tafel, Dörte Lindner-Schmidt, im Sozial- und Gesundheitsausschuss der Gemeinde Sylt.

Sie soll die Frau nach eigenen Angaben vor ein paar Wochen in ihrer Wohnung völlig vernachlässigt vorgefunden haben. Daraufhin erhob die Tafel schwere Vorwürfe gegen die Sylter Obdachlosenunterkunft – nun feuert die Gemeinde zurück.

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Gemeine Sylt verteidigt sich

Es ist ein langes Plädoyer, das mit einer Reihe von Fragen beginnt: „Welche Rolle spielt in der heutigen Gesellschaft das Recht auf Selbstbestimmung? Wie soll man einem Menschen helfen, der diese Hilfe ablehnt?“ Die Sylter Gemeinde sagt, die Mitarbeitenden der Gemeinde würden die Wünsche jedes Menschen respektieren – sie werden also nur im Rahmen der Möglichkeiten tätig.

Die Gemeinde Sylt fragt sich auch: „Wie ist der „richtige“ Umgang damit?“ Solle man den Willen der Person respektieren und kontinuierlich Hilfe anbieten – oder sich über das Recht der Selbstbestimmung hinwegsetzen? Ihre Antwort darauf scheint beschlossen.


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„Final entscheidend bei allen Aktionen ist immer der Wille der Person“ – demnach soll es also die alte Frau nicht anders gewollt haben. Sie beschreiben die alte Dame (und ihren Weg) als „völlig selbstbestimmt und bei klarem Willen“. So solle sie zum Beispiel einen Umzug in eine ebenerdige Wohnung (wegen der körperlichen Beschwerden) abgelehnt haben – und den „Weg der Obdachlosigkeit“ gewählt haben.

Ob die alte Dame aber wirklich so bei Verstand war? Brigitte Umbreit (Vorstandsmitglied der Sylter Tafel) äußert gegenüber dem „shz“, dass es schon vor einigen Jahren eine amtliche Betreuung und Begutachtung durch einen Amtsarzt hätte geben müssen.