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Sylt: Es ist so weit – drastische Regelung trifft alle Urlauber… „Völlig unnötig!“

Auf Sylt tritt eine Regelung in Kraft, die nicht nur jeden Urlauber und Bewohner betrifft, sondern auch für Diskussionen sorgt.

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Sylt: Was man über die Trauminsel in der Nordsee wissen muss

Über die berühmte nordfriesische Insel Sylt gibt es viel zu lernen. Sie steht zu weiten Teilen unter Naturschutz und beherbergt den nördlichsten Punkt Deutschlands.

Des einen Leid ist des anderen Freud. Das trifft auch auf die Entscheidung der Sylter Geschäftsinhaber zu.

Das sorgt auf Sylt für Begeisterung – doch es gibt Kritiker, die jetzt so richtig loslegen…zu Recht?

Geschäfte auf Sylt sonntags wieder geöffnet

Dank der sogenannten Bäderregelungen ist es Einzelhändlern in ausgewählten Urlaubsorten in Schleswig-Holstein erlaubt ihre Länden auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Ab dem 17. März dürfen Geschäfte auf Sylt wieder an sieben Tagen der Woche öffnen. Erst im Oktober 2023 wurde die Regelung des Landes Schleswig-Holstein um fünf Jahre verlängert.

Die Bäderregelung soll Urlaubsorte attraktiver machen, den Tourismus fördern und den Besuchern mehr Flexibilität während ihres Aufenthalts bieten. Auf einer Insel wie Sylt, die vom Tourismus lebt, ist es besonders wichtig, den Bedürfnissen der Urlauber entgegenzukommen. Zusätzlich werden Arbeitsplätze für die Saison geschaffen.

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Sylt in der Kritik

Doch so gut wie das klingt, kommt es nicht bei allen an. Das Thema spaltet die Meinungen sowohl der Einheimischen als auch der Urlauber und sorgt für hitzige Diskussionen auf Facebook.

Während die einen meinen, es sei „völlig unnötig“, den Einzelhandel auf Sylt am Sonntag zu öffnen, argumentieren andere dagegen: „Für die Gäste, die sonntags mit der Bahn anreisen und keine Lebensmittel mitbringen, ist die Öffnung der Supermärkte sicherlich praktisch.“

Sylt: Regelung spaltet Meinungen

Doch vor allem das Thema Work-Life-Balance stößt bei einigen bitter auf. „Die Leute aus dem Verkauf müssen auch mal frei haben“, heißt es von einer Frau, und die bekommt heftigen Gegenwind für diese Aussage. Schließlich seien andere Menschen beispielweise im öffentlichen Dienst oder in der Pflege, auch rund um die Uhr sieben Tage die Woche im Einsatz.

Und weil dieses Argument in der Diskussion nicht standhalten kann, legt ein Mann nochmal nach: „Dann sollten wir aber auch so fair sein und weder abends noch an den Wochenenden z.B. ins Restaurant oder Kino zu gehen. Die Mitarbeiter dort sollen doch auch ihr Wochenende genießen können.“


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Das Gute ist, man muss dieses Angebot nicht nutzen und sogar den Unternehmern selbst ist es freigestellt, ob sie ihren Markt im Rahmen der Bäderregelung öffnen möchten oder nicht. Einige Bewohner, Urlauber und Arbeitnehmer würden ihnen aber sicherlich danken.