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Sylt will illegales Treiben endlich beenden! Das kann richtig teuer werden…

Der Urlaub auf Sylt stellt für viele ein wahres Vergnügen dar, hinter den Kulissen sieht es aber alles andere als rosig aus…

© IMAGO / Frank Drechsler

Sylt: Was man über die Trauminsel in der Nordsee wissen muss

Über die berühmte nordfriesische Insel Sylt gibt es viel zu lernen. Sie steht zu weiten Teilen unter Naturschutz und beherbergt den nördlichsten Punkt Deutschlands.

Auf der Nordsee-Insel Sylt gab es in letzter Zeit weitaus mehr als nur Entspannung, Urlaubs-Romantik und wohl-Fühl-Stimmung.

Hinter den Kulissen von Sylt brodelte es gewaltig, nun gibt es endlich eine Lösung – diese ist jedoch nur vorläufig…

Sylt: Über Umwege

Gute Nachrichten für die Vermieter auf Sylt: Bei einem Treffen in Husum haben Landrat Florian Lorenzen, Kreisbaudirektor Burkhard Jansen und Vertreter der Sylter Gemeinden wichtige Entscheidungen getroffen. Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises hatte in der Vergangenheit begonnen, Ferienwohnungen auf Sylt und anderen touristischen Hotspots zu kontrollieren.

Viele Wohnungen hatten keine Genehmigungen, was zu ersten Nutzungsuntersagungen führte und laut „Sylt1“ für große Unruhe bei den Vermietern sorgte. Bei besagtem Treffen wurde nun beschlossen, dass die Sylter Gemeinden bis Ende des Jahres Zeit haben, ihre Bebauungspläne zu überprüfen und anzupassen. Durch diese Einigung können viele Ferienwohnungen möglicherweise nachträglich legalisiert werden.

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Sylt bietet vorläufige Lösung

Künftig wird die Bauaufsichtsbehörde nur noch in Gebieten kontrollieren, deren Bebauungspläne nicht geändert werden sollen. Das nimmt den Druck von vielen Vermietern, so „Sylt1“. Zudem wurde vereinbart, dass das Kreisbauamt sich regelmäßig mit den Sylter Gemeinden trifft, um den Fortschritt zu besprechen und bei Fragen zur Bauleitplanung zu helfen.

Diese Entscheidungen bringen Erleichterung für die Vermieter auf Sylt. Sie haben jetzt die Chance, ihre Ferienwohnungen legalisieren zu lassen, wenn die Gemeinde die Bebauungspläne anpasst und die Vorschriften der Landesbauordnung erfüllt werden.


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Allerdings können nicht alle Wünsche berücksichtigt werden, da das Städtebaurecht klare Grenzen setzt. Die Sylter Vertreter forderten außerdem, dass ältere Ferienwohnungen, die seit Jahrzehnten ohne Probleme vermietet werden, berücksichtigt werden. Landrat Lorenzen versprach, nach einer Lösung zu suchen, stellte jedoch klar, dass für die letzten 45 Jahre keine rückwirkende Regelung möglich ist. Wer Pech hat, dem geht also richtig Geld durch die Lappen – von Mehrkosten ganz zu schweigen.