Sylt macht ernst. Nach jahrelangem Ringen, hitzigen Debatten und wachsendem Frust in der Bevölkerung hat der Bauausschuss der Gemeinde Sylt nun einen historischen Beschluss gefasst.
Die ausufernde Ferienwohnungsflut, die das soziale Gefüge der Insel zunehmend aus dem Gleichgewicht gebracht hat, wird endlich eingedämmt.
Sylt zieht die Notbremse: Ferienwohnungen bekommen ein Limit
Dabei gibt es nun verbindliche Regeln gegen das Gefühl, dass Sylt nur noch für Touristen da ist. Der neue Bebauungsplan 28, kurz B-Plan 28, ist dabei der zentrale Hebel. Er regelt für das stark betroffene Westerland, was künftig gebaut und wie Immobilien genutzt werden dürfen. Laut dem „SHZ“ dürfen pro Grundstück maximal drei Wohnungen entstehen, eine vierte ist nur dann erlaubt, wenn sie tatsächlich als Dauerwohnraum genutzt wird. Damit setzt die Gemeinde ein klares Zeichen und das ist längst überflüssig wie sich in den Kommentaren unter dem „SHZ“-Beitrag zeigt.
„Habgier und Maßlosigkeit werden Sylt untergehen lassen“, kommentiert ein wütender Leser und wettert weiter: „Erst wenn sich die Touristen gegenseitig die Haare schneiden und gegenseitig bewirten müssen, wird man merken, wie wichtig Dauerwohnungen für die Arbeitskräfte sind.“ Jahrzehntelang wurden Keller und Dachböden umfunktioniert, um zusätzliche Ferienunterkünfte zu schaffen. Nun dürfen diese Flächen endlich auch offiziell als Wohnraum anerkannt werden. Doch das war alles andere als unumstritten. Grünen-Politiker Karl-Heinz Rüther etwa wollte die Nutzung von Kellerräumen ausschließlich auf Dauerwohnungen beschränken.
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Sylt sagt der Ferienflut den Kampf an
Ines Dreisow von der CDU hielt dagegen, Berichten des „SHZ“ zufolge: „Sonst wohnen wieder die Sylter im Keller.“ Was der neue Plan darüber hinaus leistet, ist ein längst überfälliger Richtungswechsel. Mindestens 55 Prozent der Geschossfläche pro Adresse müssen für Dauerwohnraum reserviert werden. Maximal 45 Prozent dürfen als Ferienwohnungen genutzt werden. Damit zieht die Gemeinde einen klaren Deckel ein. Erst ein intensiver Workshop mit Fachleuten brachte die Wende. Entscheidenden Einfluss hatten Kreisbaudirektor Burkhard Jansen und Verwaltungsrechts-Professorin Angelika Leppin.
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Ihr Kompromissvorschlag wurde zur Grundlage des neuen Plans und zur Hoffnung vieler, die auf der Insel leben und nicht nur Urlaub machen wollen. Theoretisch könnten nun bis zu 70 neue Ferienwohnungen genehmigt werden. Doch viele dieser Einheiten existieren längst, allerdings illegal. Was der B-Plan 28 also wirklich bringt, ist nicht nur eine Begrenzung des Neubaus, sondern auch eine nachträgliche Legalisierung und Kontrolle. Die Gemeinde Sylt stellt damit unmissverständlich klar, dass die Zeiten vorbei sind, in denen jede noch so kleine Fläche ohne Rücksicht auf die Inselgemeinschaft zur Ferienunterkunft umfunktioniert werden konnte.