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Bahnstreik durchkreuzt Reisepläne – DIESE Alternativen haben Betroffene

Du hast ein Ticket für den Bahnstreik-Tag gebucht und weißt jetzt nicht weiter? Hier findest du alles, was du wissen musst.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

GDL-Streik: Diese Rechte haben Bahn-Reisende

Die Lokführer sind in ihren bislang längsten Streik getreten - diesmal sollen die Arbeitsniederlegungen ganze sechs Tage dauern. AFP erklärt, welche Rechte Bahn-Reisende haben.

Schon am Dienstag (12. März) geht es wieder los! Die GDL bestreikt die Deutsche Bahn bereits ab 4 Uhr in der Früh. Tausende Pendler müssen sich schon jetzt nach einer Alternative umsehen. Andere Reisende haben dann ebenfalls ein Problem und müssen eventuell sogar ihre Reise verschieben – im schlimmsten Fall um einen Tag.

24 Stunden lang geht bei der Deutschen Bahn nichts mehr. Wer aber dennoch von A nach B kommen will – oder muss – hat noch Alternativen. Und wenn nicht, gibt es mitunter sogar Geld zurück.

Bahnfahren trotz Streik möglich

Es ist bereits der sechste Streik der GDL in dieser Tarifrunde. Dienstag bis Mittwoch, jeweils von 2.00 bis 2.00 Uhr morgens, legen die Beschäftigten der DB im Personenverkehr ihre Arbeit nieder. „Der Streik wird sich erneut massiv auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken“, warnt die Bahn vorab.


Mehr dazu: Deutsche Bahn: Neuer Streik! GDL setzt Drohung um


Trotz der kurzfristigen Ankündigung des Streiks wolle die Deutsche Bahn versuchen, ein Grundangebot sowohl für den Fern- als auch den Regional- und S-Bahn-Verkehr anbieten zu können. Wie das genau aussehen wird, ist allerdings unklar. Reisende sollten deshalb stets kurzfristig über die Bahn-App oder die Webseite prüfen, ob ihre Verbindung auch wirklich zustande kommt.

Vor allem Pendler im Nahverkehr können jedoch alternativ auf Privatunternehmen umschwenken. Züge beispielsweise der Eurobahn, vom National Express etc. fahren selbstverständlich, da sie nicht vom Streik betroffen sind.

Bahnstreik: Ticket umbuchen

Wer nicht die Möglichkeit hat, am Streiktag selbst auf andere Züge umzusteigen, der kann auch seine Reise verschieben. Wer sein Ticket bis einschließlich Sonntag (10. März) gebucht hat und wegen der Streiks umbuchen muss, kann auch später die Reise starten. Denn: Die Zugverbindung ist aufgehoben.

Im Fernverkehr können Fahrgäste ihre Reise sogar vorverlegen und diese noch am Montag (11. März) antreten. Zudem können sie ihre Sitzplatzreservierung kostenlos stornieren. Wer aber gar keine Möglichkeit sieht, umzubuchen, der vermag auch die komplette Fahrt zu stornieren. „Unter den entsprechenden Voraussetzungen“ ist auch eine komplette Kostenerstattung möglich. Doch was heißt das genau?

Bahnstreik: So gibt’s Geld zurück

Bei Zugausfällen ist eine vollständige Erstattung des Ticketpreises grundsätzlich möglich. Betroffene müssen ihren Anspruch auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres geltend machen. Sollte es dabei jedoch Probleme geben, muss nicht gleich der Anwalt eingeschaltet werden. Dafür gibt es die SÖP: die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr.


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Die Hilfe der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Als einzige Voraussetzung gilt, dass du dich bereits außergerichtlich mit der Bahn auseinandergesetzt und versucht hast, dich mit ihr zu einigen. Erst nachdem dieser Versuch gescheitert ist, kann dir die Schlichtungsstelle auch helfen. Und das nicht nur bei den Bahnstreiks, sondern auch zum Beispiel bei dem nun wieder anstehenden Lufthansa-Streik (wir berichteten).