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Lidl: Kunden verzweifeln wegen Pfand-Regel – Filialleiter spricht Klartext

Immer wieder stehen Kunden von Lidl vor Pfand-Problemen. Flaschen ohne Etikette, zerdrückte Dosen – jetzt spricht ein Filialleiter Klartext!

Lidl
© imago images/MiS

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Aufklärung vom Chef persönlich! Wer bei Lidl einkauft, hat auch ab und zu Pfandflaschen oder -dosen dabei. Umso ärgerlicher dann, wenn der Automat eigentlich unbeschädigte Flaschen nicht annehmen will.

Klappt die Pfandeingabe mehrmals hintereinander nicht, gibt man als Kunde schnell auf, wirft die Dose oder die Flasche entnervt in den Mülleimer der Lidl-Filiale. Das muss aber nicht sein, denn jetzt klärt ein Filialleiter von Lidl auf. Auf dem Tiktok-Account namens „Der Filialleiter“ stellt der Chef die Frage, die (fast) jeder Kunde hat: „Bekomme ich dafür noch Pfand ausgezahlt?“

Lidl: Kunden verzweifeln wegen Pfand-Regel

Er hält zum einen eine zerdrückte Dose in die Kamera, auch eine Wasserflasche OHNE Etikett blendet er ein. Und, wie ist es denn jetzt – gibt es dafür Pfand bei Lidl oder nicht?

„Eine normale Pfandflasche sieht ja so aus mit dem Logo. Bei Mehrweg-Flaschen ist es so, dass gar kein Etikett mehr drauf sein muss“, kommt der Filialleiter schnell zum Punkt. Und weiter: „Beim Einweg-Pfand dagegen brauchen wir unbedingt das Pfand-Logo, sonst kann das Pfand nicht ausgezahlt werden. Oder man hofft auf die Kulanz des Unternehmens.“

Filialleiter spricht Klartext

Bei der Dose dagegen ist die Situation anders. Der Lidl-Chef weiter: „Ist die Dose komplett zerquetscht, das Pfand-Logo aber unbeschädigt und komplett zu sehen, muss der Einzelhändler oder die Tankstelle sie zurücknehmen und euch auszahlen.“ Und auch bei Bierflaschen sei kein Logo nötig, die müssen so oder so angenommen werden, so der Kenner.


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Grundsätzlich umfasst die erweiterte Pfandpflicht vor allem Getränke aus dem Kühlregal, speziell Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einweg-Plastikbehältnissen, wie auch Lidl sie verkauft. Hierbei gilt ein Pfandbetrag von 25 Cent für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.