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Netto, Rewe und Co: Parkplatz-Regeln rauben Kunden den letzten Nerv – doch es gibt Hoffnung

Netto, Rewe und Co. heuern Privatunternehmen an, die Falschparker auf ihren Parkplätzen mit Knöllchen bestrafen. Doch ist das rechtens?

© IMAGO/Manfred Segerer

Netto: Das ist die Geschichte des Discounters

Netto ist eine beliebte Discounter-Kette in Deutschland. Das Unternehmen gehört zum Lebensmittel-Konzern Edeka. Wir stellen euch in diesem Video die Geschichte des Discounters vor.

Supermärkte und Discounter wie Netto, Rewe und Co. haben stets Parkplätze vor der Tür, damit ihre Kunden während der Zeit ihres Aufenthaltes dort parken und danach schnell ihre Einkäufe nach Hause bringen können. Doch damit nicht andere die notwendigen Plätze blockieren, gilt dort häufig eine zeitlich begrenzte Parkdauer, meist auch nur mit Parkscheibe.

Wer diese Regeln nicht beachtet, hat schnell mal einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer stecken. Da gehen Netto, Rewe und Co. mittlerweile immer rigoroser vor. Kunden können allerdings mit einem Trick aus der Sache herauskommen.

Netto, Rewe & Co: Kunden kriegen immer wieder Knöllchen

Oft stellen die Supermärkte und Discounter private Unternehmen an, die die Ordnung auf den Parkplätzen aufrechterhalten. Wer zu lange parkt oder die Parkscheibe vergisst, muss deshalb mit einem Knöllchen rechnen. Und wenn das nicht rechtzeitig bezahlt wird, gibt es noch Strafgebühren obendrauf.


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Das ist für Kunden, die im Stress nicht darauf achten, natürlich sehr ärgerlich. Manch einer möchte vielleicht auch rechtlich gegen die Zahlung vorgehen. Tatsächlich gibt es eine Chance, mit der Kunden dabei sogar Glück haben könnten. Denn nicht alle Kosten oder Regeln sind auch rechtens.

Verbraucherzentrale klärt auf

Die Supermärkte dürfen zwar die Nutzungsbedingungen für ihre Parkflächen selbst wählen und auch Privatunternehmen anheuern, um diese durchzusetzen, anstatt auf das Ordnungsamt zu setzen. Wer dagegen verstößt, handelt nicht wider die Straßenverkehrsordnung, sondern begeht eine Vertragsstrafe.

Allerdings muss dafür erst ein Vertrag abgeschlossen worden sein. Dieser speist sich aus dem Angebot, dem Parkplatz, und der Inanspruchnahme durch das dortige Parken. Damit akzeptiert man auch die dort geltenden Regeln – allerdings nur, wenn sie vorher bekannt sind. Sie müssen somit gut lesbar mit Hinweisschildern an der Einfahrt zum Parkplatz angebracht werden.

Netto, Rewe & Co: So machst du dein Recht geltend

Hängen die Schilder erst im Supermarkt, versteckt oder ist die Schrift darauf zu klein, dann gelten die Parkregeln nicht. Auch muss die Vertragsstrafe für Falschparker in den Parkbedingungen kenntlich gemacht werden. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Geschädigte dafür Beweise sammeln, Fotos von den Hinweisschildern machen, Zeugen suchen, Kontakt mit der Firma aufnehmen (im besten Fall durch ein Einwurfeinschreiben per Post) oder vor Ort den Betreiber des Supermarktes ansprechen.



Doch nicht nur gegen das Bußgeld können Geschädigte vorgehen, sondern auch gegen die Höhe des Bußgeldes. Parkverstöße werden allgemeinhin mit 25 Euro geahndet. Private Unternehmen fordern häufig 30 Euro oder mehr. Sollte dir die geforderte Strafe zu hoch erscheinen, dann kannst du auch dagegen vorgehen und dich zum Beispiel von der Verbraucherzentrale beraten lassen.