Frankreich und Spanien kämpfen derzeit mit verheerenden Waldbränden, die auch den Urlaub vieler Touristen beeinträchtigen. Manche Reisende müssen evakuiert werden oder stellen sich die Frage, ob sie geplante Reisen kurzfristig absagen können.
„Bei akuter Gefahr für Leib und Leben durch Waldbrände am Urlaubsort können Pauschalreisende in der Regel ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Dabei gilt es jedoch, einiges zu beachten.
Rechte bei Abbruch oder Rücktritt vom Urlaub
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei „unvermeidbaren außergewöhnlichen“ Umständen wie Waldbränden vor Reisebeginn kostenlos stornieren. Solche Schäden lassen sich weder durch den Reiseveranstalter noch durch die Reisenden verhindern. Sollten Urlauber vor Ort von den Bränden überrascht werden, können sie den Reisevertrag kündigen und ungenutzte Leistungen erstattet bekommen. Gleiches gilt auch bei Überflutungen oder Erdbeben, allerdings nicht bei extremen Wetterbedingungen.
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Bleiben Touristen im Krisengebiet, können sie unter Umständen den Reisepreis mindern. Dafür müssen sie Einbußen bei Reiseleistungen wie Unterkunft oder Ausflügen glaubhaft nachweisen. Der Veranstalter ist dabei unverzüglich über die Umstände zu informieren. Fällt hingegen bei Rundreisen nur ein kleinerer Programmpunkt weg, bleibt dies ein gewöhnlicher Reisemangel.
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Reiseversicherungen helfen nicht bei Waldbränden
Reisende, die während ihres Urlaubs von Krisensituationen wie Waldbränden betroffen sind, können den Pauschalreisevertrag kündigen. Für nicht genutzte Leistungen erhalten sie eine Rückerstattung, genutzte Leistungen müssen jedoch bezahlt werden. Gehört die Rückreise zum Vertrag, organisiert der Veranstalter diese und übernimmt dafür entstehende Mehrkosten.
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Wer Flug oder Unterkunft einzeln gebucht hat, ist oft auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Sollte eine Unterkunft noch nutzbar sein, verlangen Anbieter häufig hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen greifen bei Naturkatastrophen wie Waldbränden nicht, da außergewöhnliche Umstände hier ausgeschlossen sind. Urlauber sollten also die Risiken im Vorfeld abwägen.