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Frau nutzt krasse Ausnahme bei Arbeitslosengeld voll aus – „Ich wäre doch doof!“

Eine Influencerin entdeckt eine lukrative Möglichkeit beim Arbeitslosengeld – und befürchtet böse Kommentare: „Schämst du dich nicht?“

© IMAGO / Rene Traut

Das Bürgergeld: Alles was Du wissen musst

Die Influencerin Nadine, die als heynadus auf TikTok und Instagram über 120.000 Follower hat, ist vor über 300 Tagen gekündigt worden und seitdem arbeitslos. So berichtet sie seitdem von ihrem Alltag zwischen Jobcenter und Neuorientierung. Jetzt berichtet sie in einem neuen Clip, dass sie einen Trick gefunden hat, wie sie viel mehr Geld als nur das ihr zustehende Arbeitslosengeld bekommen kann. Ganz legal!

„Heute verrate ich euch, wie ihr noch mehr Arbeitslosengeld einheimsen könnt“, posaunt sie am Anfang des Videos heraus. Dabei ist das nicht ganz richtig, denn bei den zusätzlichen Einnahmen geht es nicht um staatliches Geld.

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Influencerin wird auf Trick bei Arbeitslosengeld aufmerksam: Tausende Euro extra möglich

Die Influencerin hat mittlerweile einen neuen beruflichen Plan. Zum 1. April hat sie ein Gewerbe angemeldet und will künftig freiberuflich ihr Geld verdienen. Was sie bisher wusste: Auch wenn sie Arbeitslosengeld bekommt, darf sie als Selbstständige arbeiten, solange die Tätigkeit nicht die 15-Stunden-Grenze pro Woche überschreitet. Monatlich darf man in diesem Modell ohne Anrechnung bis zu 165 Euro dazuverdienen. Doch mit einem Trick geht noch viel mehr!

Wenn man einen lukrativen Auftrag bekommt, kann man „sich einfach für genau diesen Tag bei der Agentur für Arbeit kurzzeitig abmelden“, erklärt die Influencerin. „Das bedeutet, ich bekomme für diesen Tag keinen Tagessatz (…) und muss auch die Krankenkasse selbst zahlen.“ Der große Vorteil: Der Verdienst aus dem Auftrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, selbst wenn das Honorar 2.000 oder sogar 20.000 Euro hoch ist. „An allen anderen Tagen des Monats, an denen ich regulär angemeldet bin, bekomme ich wie gewohnt meinen täglichen ALG I-Betrag ausgezahlt.“

„Ich hör’s schon in den Kommentaren: Wie dreist!“

Mit anderen Worten: Sie darf sich als Arbeitslose für einen freiberuflichen Auftrag abmelden, unbegrenzt dazuverdienen und bekommt trotzdem fast für den ganzen Monat von der Arbeitsagentur noch ihr reguläres Arbeitslosengeld überwiesen. „Ich hör’s jetzt schon in den Kommentaren, wie ekelhaft mein Verhalten ist und wie dreist und ob ich mich nicht schäme. Aber sorry: Hab ich die Regeln gemacht? Ich nehme die Regeln nur in Anspruch und es wäre doch doof, würde ich diese Regeln nicht in Anspruch nehmen!“, nimmt die Influencerin Kritikern direkt den Wind aus den Segeln.

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Das Fazit der Influencerin ist jedenfalls eindeutig: „Die Arbeitslosigkeit ist die beste Situation, in der man sich befinden kann, wenn man sich selbstständig machen will!“

Das sagt die Arbeitsagentur zum Clip

Unsere Redaktion hat bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt, ob die Darstellung in dem Clip bezüglich der Regelungen beim Arbeitslosengeld so stimmt. Die Antwort eines Presssprechers: „Die Darstellung ist korrekt. Sinn der Regelung ist es, Arbeitslosen im ALG I so zu ermöglichen, nahe am Arbeitsmarkt zu bleiben und über diesen Weg zurück in eine dauerhafte Beschäftigung zu finden.“